APA - Austria Presse Agentur

Ex-Objekt-21-Chef wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Der frühere Rädelsführer des rechtsextremen Netzwerks "Objekt 21" ist am Montag in Ried neuerlich wegen Wiederbetätigung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden. Mit angeklagt war seine Schwester. Sie soll ihm geholfen haben, aus der Haft heraus den Verkauf einer Maschinenpistole samt Munition und von Nazi-Devotionalien einzufädeln. Allerdings gerieten die beiden an einen verdeckten Ermittler.

Der Erstangeklagte kam bereits sehr jung in Kontakt mit nationalsozialistischem Gedankengut, schilderte der Staatsanwalt. Der Höhepunkt dieser "Karriere" sei seine führende Mitgliedschaft im "Objekt 21" gewesen. Dieser braune "Kulturverein" in Oberösterreich war auch als eine Art Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig. Auf das Konto der Gruppe gingen u.a. Brandanschläge und Schutzgelderpressungen. Der heute 38-Jährige, der bereits ein sehr langes Vorstrafenregister hat, saß wegen diverser Taten ebenso wie wegen Wiederbetätigung etliche Jahre in Haft.

Zuletzt war der Angeklagte in der Justizanstalt Suben inhaftiert. Dort soll er einen Mithäftling gefragt haben, ob er jemanden kenne, der um 3.000 Euro eine Maschinenpistole samt Munition kaufen wolle. Der andere Insasse meldete das bei der Staatsanwaltschaft. Daraufhin trat als Abnehmer ein verdeckter Ermittler auf. Die Schwester des Angeklagten soll im Vorfeld dieses Waffenverkaufs ein Video der Waffe gemacht, ins Gefängnis geschickt und beim Verkauf die Maschinenpistole übergeben haben.

Damals erfolgte aber kein Zugriff, schilderte der Anklagevertreter. Denn man hatte den Verdacht, dass der 38-Jährige nach wie vor auf größeren Waffenbeständen sitzen könnte und man habe wissen wollen, wie sich das weiterentwickelt. Es entwickelte sich allerdings in eine andere Richtung als gedacht: Der Hauptangeklagte soll wieder auf seinen Mithäftling zugegangen sein und gefragt haben, ob er auch jemanden kenne, der um 20.000 Euro Nazi-Devotionalien kaufen wolle. U.a. ging es um eine Hakenkreuzfahne, die bei einer Rede Adolf Hitlers 1934 in Kassel gehangen sei, "ein Heiligtum" in einschlägigen Kreisen, so der Staatsanwalt. Der Mithäftling gab die Information wieder an die Behörden weiter und bei einer Hausdurchsuchung wurden die Devotionalien sichergestellt.

Sowohl der 38-Jährige als auch seine bisher unbescholtene Schwester wurden nach dem Verbotsgesetz und dem Waffengesetz angeklagt. Dem Mann wird auch vorgeworfen, er habe die Vergasung von Juden geleugnet und einschlägige Musik besessen. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Devotionalien nicht zu Propagandazwecken verkauft. Der Anwalt seiner Schwester betonte, dass diese überzeugt gewesen sei, nichts Verbotenes zu tun. Die Frau gab zu, das Gewehr übergeben zu haben, hier bekenne sie sich schuldig. Was die NS-Devotionalien angehe aber nicht. Sie habe sich sogar anwaltlichen Rat eingeholt und die Auskunft erhalten, der Verkauf dieser Dinge an einen Sammler - davon sei sie ausgegangen - sei erlaubt.