APA - Austria Presse Agentur

Ex-Partnerin erstochen - Mordprozess in Wiener Neustadt

Der zweitägige Mordprozess gegen einen 43-Jährigen, der seine Ex-Lebensgefährtin erstochen haben soll, ist am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt gestartet. Der Angeklagte soll seiner früheren Partnerin am 9. Jänner vor ihrem Wohnhaus aufgelauert und sie mit einem Messer attackiert haben. Er bekannte sich schuldig. Dem Mann droht lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt.

Der Niederösterreicher soll die 50-Jährige nach der Trennung im Mai 2017 gestalkt und gefährlich bedroht haben. Am Abend des 9. Jänner soll er die Frau im Bezirk Wiener Neustadt-Land in der Garage mit einem Outdoor-Messer angegriffen haben, als sie nach Hause kam. Dem Opfer wurden laut Obduktion 15 Stiche zugefügt. Der Beschuldigte hatte 1,85 Promille intus.

Im August 2018 schickte der gelernte Spengler laut Anklage seiner früheren Lebensgefährtin den Link zum Zitat eines Bibelverses (Ezechiel 25:17), der auch im Film "Pulp Fiction" von Hauptdarsteller Samuel L. Jackson in der Rolle des Killers Jules Winnfield zitiert wird, bevor dieser seine Opfer erschießt: "Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe." Der Schwägerin der 50-Jährigen sendete der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge im Dezember 2018 eine Sequenz aus einem Rambo-Film, in der der Hauptdarsteller einem Kontrahenten ein Messer an die Kehle setzt.

Laut Gutachten ist der 43-Jährige zurechnungsfähig, aber gefährlich. Die Staatsanwaltschaft hat wegen "massiver Rückfallgefahr" die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragt.

Der Angeklagte sei "Gefangener der Spirale einer Verzweiflung" und leide an einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Elementen und emotional instabilen Anteilen, sagte Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Besonders auffällig sei, dass sein Mandant nie allein gelebt habe. Er habe bis zum 27. Lebensjahr mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt gewohnt und sei von dort zu seiner ersten Partnerin gezogen. Der Angeklagte habe in seinen Beziehungen immer "Halt und Unterstützung gesucht". "Keine dieser Intimpartnerschaften ist retrospektiv betrachtet gut gegangen", sagte der Rechtsanwalt. Probleme habe es sowohl mit der Ex-Frau, mit der der 43-Jährige einen gemeinsamen minderjährigen Sohn hat, als auch mit der Partnerin nach der 50-Jährigen gegeben.

Die Tötung sei eine "Art Stellvertreterhandlung" gewesen, sagte der Jurist. Es habe sich alles, was sich beim Angeklagten aufgestaut hat, entladen. Der Beschuldigte sei mittelschwer alkoholisiert gewesen. An die Details könne sich der 43-Jährige nicht mehr erinnern, "geblieben ist die völlige Fassungslosigkeit über die Tat".

Die Privatbeteiligten-Vertreterin erklärte: "Die Familie ist schwer traumatisiert und leidet unter Folgen der Tötung." Die Angehörigen nehmen den Angaben zufolge Psychotherapie in Anspruch. Für die Mutter des Opfers wurden 18.000 Euro an Schmerzensgeld geltend gemacht, für den minderjährigen Sohn 25.000 Euro, für den Bruder des Opfers 13.000 Euro, für die Schwägerin 8.000 Euro sowie für die Ex-Partnerin, die der Angeklagte gestalkt haben soll, 990 Euro. Zu den Ansprüchen gab die Verteidigung keine Erklärung ab.

Der 43-Jährige ist wegen Mordes, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung, schwerer Nötigung und fortgesetzter Belästigung im Wege eines Computersystems angeklagt. Ein Urteil in der Geschworenenverhandlung wird für Dienstag erwartet. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft durch Stalking-Handlungen nach Beendigung von Beziehungen aufgefallen sein. Wegen beharrlicher Verfolgung einer Ex-Lebensgefährtin und Körperverletzung wurde er 2018 und Anfang 2019 jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.