APA - Austria Presse Agentur

ExpertInnen bezweifeln Wirkung der Aufhebung von Kopftuchverbot

Die Aufhebung des seit Herbst 2019 geltenden Kopftuchverbots an Volksschulen durch den Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wird im Alltag kaum Auswirkungen zeigen, wie Experten auf APA-Nachfrage betonen.

"Dieses Thema war und ist kein Massenphänomen", betonte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). Laut dem Soziologen Kenan Güngör hat angesichts der wenigen kopftuchtragenden Mädchen in dieser Altersgruppe bereits das Verbot kaum einen Unterschied gemacht. Diese Einschätzung deckt sich mit den verfügbaren Daten: Dem Bildungsministerium liegen keine Informationen über Anzeigen vor. Bei einem APA-Rundruf in den Bildungsdirektionen wurden aus fünf Bundesländern ebenfalls null Anzeigen gemeldet. Allerdings betont man im Bildungsressort auch, dass es sich beim Kopftuchverbot um ein mehrstufiges Verfahren handle. Nicht erfasst ist in der Zahl der Anzeigen sei dadurch etwa, wie viele Eltern bei der per Gesetz vorgesehenen Rechtsbelehrung durch die Bildungsdirektion davon überzeugt werden konnten, dass ihre Töchter künftig ohne Verhüllung zur Schule gehen müssen.

"Bis zum zehnten Lebensjahr ist die Zahl der Mädchen, die Kopftuch tragen, verschwindend klein", betont Soziologe Güngör. Er hat für das Bildungsministerium eine Studie über Werte- und Kulturkonflikte an Schulen erarbeitet, die allerdings coronabedingt noch nicht präsentiert wurde. Dieser geringen realen Evidenz stehe beim Thema Kopftuchverbot eine sehr hohe politische und gesellschaftliche Relevanz des Themas gegenüber. "Ich glaube, dass wir eine andere Debatte führen müssen. Nämlich wie wir uns eine säkulare Schule in einer migrationsgesprägten Gesellschaft vorstellen, wo bei Minderheiten Religion immer eine stärkere Rolle spielt."

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Das Kopftuch dürfe in diesem Zusammenhang als Symbol reaktionärer Islamisten nicht unterschätzt werden. Gleichzeitig betont Güngör, dass das Kopftuchtragen bei Schülerinnen keineswegs immer mit Zwang assoziiert werden dürfe, da es viele mögliche Motive dafür gebe. Im Volksschulalter werde das Kopftuch allerdings ohnehin von 99 Prozent der Muslime abgelehnt.

Güngör plädiert für die Zukunft für ein Verbot aller "starken religiösen Symbole", die wie das Kopftuch oder auch ein sehr großes Kruzifix im Klassenraum aufgrund ihrer starken Sichtbarkeit permanent Religiöses mittransportieren, bis zum Ende der Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe. Dementsprechend müsste dann auch ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Altersgruppe vor Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren gelten, so der Soziologe. Gleichzeitig müsse aber klargestellt sein, dass es danach an den weiterführenden Schulen keine Verbote mehr geben dürfe.

Der neue Wiener Bildungsstadtrat, Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr von den NEOS, hat unterdessen am Wochenende im "Profil" mit der Überlegung aufhorchen lassen, bis zur Religionsmündigkeit mit 14 Jahren alle religiösen Zeichen an den Schulen zu untersagen. Auch ein sichtbar getragenes Kreuz an einer Halskette wäre davon betroffen, wenn man sich auf die Gleichbehandlung aller Anschauungen einige, betonte er auf Nachfrage. "Ich bin für einen säkularen Staat, der alle Religionen gleich behandeln muss und nicht je nach Wetterlage einzelne rauspickt und diskriminiert."