APA - Austria Presse Agentur

Experten sind gegen Herabsetzung von Strafmündigkeit

Der Vorschlag der Wiener FPÖ, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen, findet bei Experten keinen Zuspruch. Anlass für die Diskussion hatte die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Deutschland gegeben, wobei zwei der Täter erst zwölf Jahre alt waren. Im APA-Gespräch erklären zwei Experten, warum sie eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für nicht sinnvoll halten.

"Gefängnisse sind keine Orte, an denen Kinder verwahrt werden dürfen", meint Alfred Kohlberger, der Geschäftsführer des Vereins NEUSTART. Der Verein beschäftigt sich vor allem mit der Bewährungshilfe und der Resozialisierung von Straffälligen. Kohlberger warnt davor, Anlassdelikte für populistische Gesetzesänderungen zu nutzen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre würde zwar Racheimpulse der Bevölkerung befriedigen, aber der Expertise der Justiz widersprechen.

Für 95 Prozent der jugendlichen Straftäter sei Kriminalität ein episodenhaftes Phänomen, das kaum Fortsetzung findet, sagt Kohlberger. Diese in ein Gefängnis zu sperren, würde die Situation nur verschlimmern. "Das Wegsperren von Kindern trägt zu deren dissozialen Entwicklung bei und kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein", so Kohlberger. Es ließe sich auch keine langfristig steigende Kriminalität bei zehn bis 14-Jährigen ausmachen, wenn man die Kriminalstatistik der Polizei betrachtet. Zwar sei die Zahl in dieser Altersgruppe mit insgesamt 6.241 Tatverdächtigen 2018 im Vergleich zum Vorjahr um knapp sechs Prozent gestiegen. Doch lag die Zahl mit 6.311 im Jahr 2014 schon höher. Es lässt sich also nicht sagen, dass Jugendliche heute krimineller seien als vor wenigen Jahren, so Kohlberger. Weiters betont er, dass der Anteil an schweren Delikten bei dieser Altersgruppe bei nur vier Prozent liege. Den überwiegenden Großteil würden Delikte wie Sachbeschädigung oder Ladendiebstahl ausmachen.

Auch Christa Edwards, Richterin am OLG Wien und Leiterin der Fachgruppe Jugendstrafrecht, widerspricht dem FPÖ-Vorschlag klar. "Die Aufregung wegen des Falles in Deutschland ist vollkommen verständlich", sagt Edwards, "aber Empörung ist kein guter Ratgeber". Im europäischen Vergleich liege Österreich bei der Strafmündigkeit im guten Durchschnitt und es gebe keine fachlichen Argumente für eine Herabsetzung. Weder ließe sich bei Jugendlichen ein abschreckender Effekt erzielen, noch würde durch Haft das Problem gelöst.

"Bei der Erziehung von straffälligen Jugendlichen ist etwas ordentlich schiefgegangen", so Edwards, "aber in diesem Alter gibt es noch die Chance, sie in die richtige Bahn zu lenken". Das österreichische Recht biete viele Maßnahmen, um weitere kriminelle Karrieren zu verhindern. Diese reichen von Erziehungshilfe bis in letzter Konsequenz der Abnahme der Obsorge durch das Jugendamt.

Sinnvoll wäre für Edwards etwa der Ausbau von Kompetenzen der Jugendämter, damit diese gegenüber den Familien von Straffälligen mit größerer Autorität auftreten könnten. Das Recht sollte hier eine erzieherische Funktion einnehmen, etwa durch Anti-Aggressionstraining und therapeutische Maßnahmen. "Im Gefängnis werden Jugendliche diese Defizite nicht nachholen. Anstatt Geld in teure Haftplätze zu stecken, sollten wir lieber die Jugendämter mehr unterstützen", meint Edwards abschließend.