APA - Austria Presse Agentur

Fall Archie: Kranker Bub darf nicht in Hospiz sterben

Entgegen dem Wunsch seiner Eltern darf der unheilbar kranke Archie in England nicht zum Sterben in ein Hospiz verlegt werden.

Der High Court in London lehnte einen entsprechenden Antrag der Eltern des Zwölfjährigen mit Blick auf die Risiken einer Verlegung am Freitag ab.

Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin. Theoretisch kann noch das Berufungsgericht eingeschaltet werden.

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Internet-Mutprobe

Bis mindestens 14.00 Uhr Ortszeit am Freitag sollten die Geräte, die den Buben in einem Londoner Krankenhaus derzeit am Leben halten, noch weiterlaufen. Bereits zuvor hatte die Klinik mehrfach Zeitpunkte für die Einstellung der Maßnahmen verkündet, die sich durch den langen Rechtsstreit um Archies Schicksal jedoch immer wieder verzögerten.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hat er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

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Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Kindes. Auch ein letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb erfolglos.

Archies Eltern versuchten daraufhin, die Verlegung von Archie in ein Hospiz erwirken, damit ihr Sohn in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden erleben kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch ab: "Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss", teilte der Krankenhausbetreiber mit. Eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung würde daher höchstwahrscheinlich seinen Zustand rapide verschlechtern.