APA - Austria Presse Agentur

Faßmann-Plan für SPÖ-Lehrervertreter "praxisuntauglich"

Die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der Pflichtschullehrergewerkschaft hat den Plan von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) für das neue Schuljahr am Mittwoch per Aussendung als "praxisuntauglich" kritisiert. Probleme erwarten sie etwa beim Einhalten von Abstandsregeln in baulich beengten Räumen oder beim Identifizieren von Corona-Verdachtsfällen.

Für den Vorsitzenden Thomas Bulant sind für einen "sicheren Schulalltag" für Lehrer und Schüler außerdem in Zusammenhang mit der Corona-Ampel Zusatzmaßnahmen unerlässlich. Lehrer sollen abgestimmt auf Unterrichtssituation und Lüftungsphasen Schüler zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichten können. Um externe Kontakte einzuschränken, soll außerdem ein Aussetzen von Kind-Eltern-Lehrer-Gesprächen und Elternsprechtagen möglich sein. Zur Kontaktminimierung mit anderen Schülergruppen sollte es aus Sicht der FSG-Vertreter weder klassenübergreifende Deutschförderklassen noch -Leistungsgruppen in den Mittelschulen geben.

Diverse Fragen sollen die Schulen außerdem autonom entscheiden können - etwa das Angebot von unverbindlichen Übungen oder Maßnahmen, um "Rudelbildungen" zu Unterrichtsbeginn und -ende zu verhindern. Schulen sollen auch ohne bürokratische Hürden Unterricht projektartig im Freien abhalten und Turnsaalunterricht auf Sporttage auslagern können.

Bulant fordert außerdem, dass alle 120.000 Lehrer im Zwei-Wochen-Abstand durch ambulante Teams auf Covid-19-Infektionen getestet und alle Familien mit Test-Kits ausgestattet werden. Damit die Schulen rasch die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, müssten die Testergebnisse bei Verdachtsfällen außerdem innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Angesichts der vielen Zusatzaufgaben sollen außerdem Schulleiter vom Bund eine Dauermehrdienstleistung pro 100 Schüler bekommen. Lehrer, die für den Fernunterricht ihre private Ausrüstung genutzt haben und weiterhin nutzen müssen, sollen diese Zusatzkosten außerdem über die Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzen können.