APA - Austria Presse Agentur

Finale im Wiener Terror-Prozess gegen Kontaktmann des Attentäters

Am Wiener Landesgericht ist mit weiteren Zeugenbefragungen der Prozess gegen einen Kontaktmann des Attentäters von Wien fortgesetzt worden, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde.

Der 24-Jährige soll dem Attentäter das ideologische Rüstzeug geliefert haben, läuft alles plangemäß, sollte am Dienstag das Urteil fallen.

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Gedankengut der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS)

Der 24-Jährige hatte in St. Pölten eine Wohnung angemietet, in der er laut Anklage Gleichgesinnten nicht nur Arabisch beibrachte, sondern auch Gedankengut der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) vertrat. Die Staatsanwältin sieht in ihm ein IS-Mitglied und wirft ihm die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vor. Er soll in der Wohnung eine Bibliothek mit salafistischen Büchern aufgebaut, zwei einschlägige Bücher vertrieben und in diversen Chat-Kanälen Inhalte geteilt haben, die direkt von der IS-Medienstelle kamen. Der 24-Jährige und sein Verteidiger weisen sämtliche Vorwürfe zurück.

Als Zeugen traten weitere langjährige Bekannte des Angeklagten auf, die ihn teilweise schon seit der Schulzeit kennen. In der Wohnung habe man sich "zum Teetrinken" getroffen, behauptete ein junger Mann, der sich in U-Haft befindet, weil er den Strafverfolgungsbehörden zufolge Kämpfer für den IS rekrutieren und einen Betreuer der Deradikalisierungsstelle Derad zur Unterzeichnung eines "Schutzvertrags" bringen wollte. Dann werde er ungeschoren davon kommen. Auf die Frage, ob es in der Wohnung Unterricht und Kurse gegeben habe, erwiderte der Zeuge: "Nicht wirklich. Ab und zu haben wir Arabisch gelernt. Wer Fragen hatte, konnte Fragen stellen." Der 24-Jährige habe sich "am Besten ausgekannt." Man habe über "Alltagsthemen" gesprochen.

"Rückzugsort" in Wohnung

Ein weiterer Zeuge konnte sich daran erinnern, den späteren Attentäter "drei bis vier Mal" in der Wohnung getroffen zu haben. Mit diesem habe er einmal kurz über den IS geredet, der in der Wohnung grundsätzlich aber "nie" Thema gewesen sei. Die Wohnung habe vielmehr als "Rückzugsort" gedient, wohin man sich bei "Streit mit der Familie" begeben habe: "Wir haben zusammen gechillt. Wir haben Tee getrunken, Pizza bestellt." Einen Arabisch-Kurs habe es auch gegeben: "Jeder, der kommen wollte, war willkommen. Es war kein geschlossener Kreis. Wir hatten nichts zu verheimlichen."

Dass der spätere Attentäter einen Siegelring des IS am Finger hatte, fiel zumindest zwei Männern auf. "Ich habe ihm gesagt, dass er den nicht tragen soll, weil man ihn nicht tragen darf. Er ist der Ring des Propheten", schilderte einer von ihnen dem Gericht. Der spätere Attentäter habe darauf gelacht. Ein zweiter erläuterte, der IS habe den Siegelring Mohammeds vereinnahmt. Dieser gelte jetzt unter IS-Sympathisanten als Erkennungszeichen, es sei aber "wirklich verboten", den Ring zu tragen: "Das ist der Ring des Propheten, Frieden und Segen auf ihn."

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Dass neben Arabisch in der Wohnung auch die Glaubenslehre des Islam und die Auslegung des Koran Themen waren, räumten die Zeugen dann doch ein. Es sei um "die großen und die kleinen Sünden" gegangen, berichtete ein junger Mann. Radikale Inhalte habe er nicht in Erinnerung.