Nach Hangrutsch: Bewertung finanzieller Hilfen in Vorarlberg

Deutschland liegt im Indexmit 3,27 Prozent auf Rang 146, Österreich mit 3,75 Prozent auf Platz 135. Das Gefahrenpotenzial hierzulande ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Grund dafür ist vor allem die Hochwassergefahr. Im Bild: Muren- und Hochwasserschäden im obersteirischen St. Lorenzen
Die Gutachten dienen als Bemessungsgrundlage für finanzielle Hilfen aus den Katastrophenfonds.

Die vier Liegenschaften, die vergangenen Sommer durch einen Hangrutsch in Hörbranz (Bezirk Bregenz) unbewohnbar wurden, sind nun vom Land Vorarlberg bewertet worden. Diese Gutachten dienen als Bemessungsgrundlage dafür, wie viel finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds die Betroffenen bekommen, wenn sie ein Grundstück oder Haus als Ersatz kaufen, teilte die Landespressestelle mit.

Die Geschädigten erhalten 50 Prozent, in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung. Der im jeweiligen Gutachten ausgewiesene Wert der unbewohnbar gewordenen Liegenschaft wird als maximale Bemessungsgrundlage herangezogen. "Das heißt, das ist der maximale Wert, für den eine Beihilfe gewährt werden kann, wenn Ersatzgrundstücke erworben werden, um darauf wieder zu wohnen", erklärte Walter Vögel von der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.

Die betroffenen Familien hatten im April, ein Jahr nach dem Hangrutsch, laut Medienberichten kritisiert, dass die Lösungsfindung für ihre Situation zu lange dauere. Sie leben seit einem Jahr bei Bekannten oder in Mietwohnungen.

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