APA - Austria Presse Agentur

Flixbus haftet bei Kofferverlust bei fehlender Kontrolle

Ein Busunternehmen haftet für den Verlust von Gepäck bis zum Höchstbetrag von 200 Euro, wenn der Chauffeur die Kofferausgabe aus dem nur von außen zugänglichen Gepäckraum nicht eigenhändig kontrolliert und durchgeführt hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengten Musterverfahren gegen Flixbus entschieden.

Laut OGH (7 Ob 184/19p) war es grob fahrlässig, dass die Passagiere auf der Fahrt von Wien zum Flughafen Bratislava ihre Gepäckstücke selbstständig an sich nehmen mussten; der Fahrer hatte die Koffer einfach auf den Gehsteig gestellt. Den Passagieren ist es aus Sicht des Höchstgerichts weder zumutbar noch möglich, ihre Sachen im Gepäckraum ständig - beim Ein- und Ausstieg sowie beim Zustieg von anderen Fahrgästen - zu kontrollieren, sie können daher einen Diebstahl oder ein Vertauschen nicht effektiv unterbinden.

Die betroffene Kundin, deren Koffer beim Ausstieg nicht mehr da war, trägt aber ein "beachtliches und schwerwiegendes" Mitverschulden von einem Drittel, weil sie ihr Gepäck nicht mit Namen gekennzeichnet und sich vor Ort beim Busfahrer nicht um ein Gepäckband bemüht hatte. Flixbus muss ihr deswegen nur zwei Drittel ihres entstandenen Schadens ersetzen.

"Busreisende sollten ihr Gepäck daher unbedingt mit Name und Adresse deutlich kennzeichnen und im Idealfall davon ein Foto machen, um es im Streitfall auch beweisen zu können", riet VKI-Juristin Cornelia Kern.