Teichtmeister legte vor Gericht umfassendes Geständnis ab
Ihm wird der Besitz und die Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige. "Niemand wusste von all dem", betonte Teichtmeister.
"Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte der Angeklagte. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: "Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert." Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt". Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: "Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem." Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".
Teichtmeister deutete in seiner Einvernahme mehrfach an, selbst in seiner Kindheit bzw. Jugend Gewalt erfahren zu haben. Das damit einhergehende Ohnmachtsgefühl habe er mit dem Konsum der Missbrauchsdarstellungen kompensiert, das sei auch mit ein Grund, weshalb er tausende Dateien verändert und mit Texten mit Gewaltfantasien versehen habe. In den Jahren 2020 und 2021 habe er deshalb besonders viele Dateien abgespeichert, weil er "beruflich nicht gefragt" gewesen sei: "Ich war in dieser Zeit nicht gebraucht und gewollt." Er habe damals auch drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert, und das über Monate hinweg: "Ich war nie nüchtern."
"Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Nachfrage gibt. Heute weiß ich, welches Leid diese Kinder erfahren haben, die auf diesen Abbildungen drauf sind", betonte Teichtmeister. Er sei in "Phase des absoluten Kontrollverlusts" geraten. "Ich wollte erwischt werden. Es war eine Erleichterung, ich wusste, dass es damit vorbei ist", bemerkte der Künstler. Er befinde sich mittlerweile in therapeutischer Behandlung und sei hinsichtlich aller Suchtmittel - Alkohol, Drogen und pornografisches Material - "absolut abstinent".
Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Der Angeklagte betrat über einen Seiteneingang den Saal. Teichtmeister trug einen Dreiteiler, eine Brille und war frisch rasiert. Staatsanwältin Julia Kalmar warf ihm vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern - darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten - abgespeichert zu haben. Ursprünglich war Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.
Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese "mit pädo-sexuellen Texten" versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe "so etwas" in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister "Gewaltfantasien", die Ausdruck einer "sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt" sei. Teichtmeister gab - vom Richter damit konfrontiert - zu, diese Texte seien "schrecklich", es handle sich um "verdichtete Grauslichkeiten".
Für den Fall eines Schuldspruchs hat Staatsanwältin Kalmar zusätzlich die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht - obliegt dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol.
Mehr als eine Stunde vor Verhandlungsbeginn hatten sich vor dem Gerichtssaal bereits Dutzende Interessierte versammelt, die Einlass in den Saal begehrten. Davon waren nur ein Bruchteil Medienvertreterinnen und -vertretern zuzuordnen. Die Stimmung war teilweise aufgeheizt. "Wir sind uns bewusst, dass Störaktionen geplant waren", meinte der Richter kurz vor Verfahrensbeginn. Sollte es entsprechende Versuche aus dem Publikum geben, werden die Betreffenden "aus dem Saal entfernt", sagte Apostol.
Der Eingang zum Gerichtsgebäude wurde von einem Großaufgebot der Polizei überwacht. Einige Manifestantinnen und Manifestanten demonstrierten dort schon um 8.30 Uhr für den Kinderschutz. Personen mit Transparenten wurden nicht ins Gebäude gelassen, was zu Unmutsäußerungen führte.
Florian Teichtmeister befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im Landesgericht für Strafsachen. Er hatte das Gericht um 7.25 Uhr über einen Seiteneingang betreten - deutlich mehr als zwei Stunden vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn. Er entging damit allfälligen Konfrontationen mit dem teilweise aufgeheizten Publikum. Teichtmeister wurde von seinem Anwalt Rudolf Mayer und Personenschützern begleitet, die Mayer dem Vernehmen nach aus seinem Boxverein rekrutiert hatte. Weitere anwaltliche Unterstützung erhielt der Schauspieler von Philipp Wolm.
Die Verhandlung ging unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne. Polizisten - auch in zivil - sicherten den Innen- und Außenbereich des Gerichts, um einen geregelten Prozessablauf zu gewährleisten. Beamte in zivil befanden sich auch im Großen Schwurgerichtssaal und beobachteten das Geschehen.
Kommentare