APA - Austria Presse Agentur

Flugrettung Burgenland: ÖAMTC beeinsprucht Vergabe an Martin

Der ÖAMTC hat die Entscheidung des Landes Burgenland, dass die Flugrettung künftig nicht mehr von Hubschraubern des Mobilitätssclubs, sondern von der Martin Flugrettung GmbH absolviert werden soll, vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) beeinsprucht. Grund seien "fachliche und rechtliche Punkte" im Vergabeverfahren, sagte ein Sprecher am Dienstag gegenüber der APA. Das Land zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass die Entscheidung vor dem LVwG hält.

Ausgeschrieben waren sowohl ein neuer Hubschrauber-Standort im Nordburgenland als auch der bestehende in Oberwart, weil das Land einen Anbieter für beide wollte. Der ÖAMTC sei im Landessüden stets ein verlässlicher Partner gewesen, sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vor Journalisten. Dennoch sei Martin aus dem Vergabeverfahren, das von Rechtsanwalt Claus Casati geleitet wurde, als Erstgereihter hervorgegangen. "Ich kann nur sagen, dass wir seitens der Landesregierung nicht beeinflussen können und auch nicht beeinflussen wollen, dürfen und sollen, wer in einem Vergabeverfahren obsiegt", betonte Doskozil.

Martin sei in Salzburg, Oberösterreich und Tirol bereits für Rettungsflüge verantwortlich und sei von der Austro Control als zuverlässig eingestuft, argumentierte der Landeshauptmann. Es habe klare Kriterien für die Vergabe gegeben, die im Vorfeld auch nicht beanstandet worden seien. Das Verfahren sei von einer Fachjury objektiv durchgeführt und auch dokumentiert worden. Sämtliche Unterlagen sollen nun dem LVwG vorgelegt werden.

Ausschlaggebend für die Entscheidung gegen den ÖAMTC war laut Casati, dass das Unternehmen von Roy Knaus sowohl beim Preis als auch bei der Zeitspanne, in der der neue Standort im Nordburgenland in Betrieb genommen werden kann, vor dem Mobilitätsclub gelegen sei. Ausrückzeit, Personalkonzept und CO2-Verbrauch seien beim ÖAMTC besser gewesen. Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Faktoren habe sich letztlich aber eine klare Tendenz zu Martin gezeigt, betonte Casati. Dass der Unterlegene nun unter anderem kritisiere, die von Martin angegebene Zeitspanne sei unrealistisch und die Zuverlässigkeit möglicherweise nicht gegeben, könne er nicht nachvollziehen. "Das Gerichtsverfahren wird zeigen, dass wir das korrekt abgewickelt haben", so Casati.

Nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug, das binnen sechs Wochen eine Entscheidung treffen sollte. Vertrag sei noch keiner unterschrieben, bis dahin werde man abwarten, sagte Doskozil. Der neue Standort im Norden könnte sich deshalb leicht verzögern. Geplant war laut Casati eigentlich eine Inbetriebnahme mit Jahresende. Budgetiert sind für beide Standorte gemeinsam maximal 2,2 Millionen Euro pro Jahr. Beide Anbieter hätten diese Marke jedoch unterschritten.