APA - Austria Presse Agentur

FMA sah bereits 2015 Untreue-Verdacht bei Commerzialbank

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte in der Causa Commerzialbank Mattersburg bereits 2015 bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue erstattet. Die Ermittlungen dazu wurden von der Staatsanwaltschaft "mangels Anfangsverdachts" eingestellt. Weiters wurde den beiden zuständigen TPA-Abschlussprüfern für fünf Jahre untersagt, Bankbilanzen zu prüfen.

Entsprechende Berichte von "Presse" und "Standard" hat die FMA der APA am Freitag bestätigt. Man habe 2015 aufgedeckt, dass die Bank Partizipationskapital auf Kredit platziert habe, erklärte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. "Sie hat einem Kunden Kredit gewährt, der hat dafür Partizipationskapital der Bank gezeichnet, wobei die Kreditzinsen niedriger waren als die zugesagte Verzinsung des Partizipationskapitals." Das sei nicht zulässig, da Banken sonst beliebig Eigenkapital schaffen könnten. Die beiden Bankprüfer hätten dies dennoch als Eigenkapital-Bestandteil anerkannt, "was gegen die Sorgfaltspflichten verstößt, und wir haben ihnen darauf auf fünf Jahre untersagt, eine Bankbilanz zu prüfen".

Dass die Bank damals höhere Zinsen für das Partizipationskapital garantiert habe als sie für den im Gegenzug vergebenen Kredit verlangt habe, habe für die Bank zu einer Belastung von 40.000 Euro im Jahr geführt, erklärte der FMA-Sprecher. Deswegen habe die FMA damals eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen des Verdachts auf Untreue gemacht. "Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft mangels Anfangsverdachts eingestellt."

Da die Sperren nicht gleichzeitig ausgesprochen wurden, hätte der eine Prüfer bereits die Bilanz 2019 testieren und als Bankprüfer tätig sein dürfen, der zweite 2021. Die TPA habe dann die Bankprüfer ersetzt.