APA - Austria Presse Agentur

Folgen vor erster Corona-Ampelschaltung noch unbekannt

Am Freitag ist es soweit: Die in Österreich lang erwartete erste Schaltung der Corona-Ampel geht über die Bühne. Unbekannt sind vor der Premiere die Konsequenzen, die mit den vier möglichen Farben erfolgen werden.

Diese sollen ebenfalls am Freitag bekanntgegeben werden. Das Prozedere vor der Zuweisung einer Farbe von Grün bis Rot wurde vor einer Woche bei einer Generalprobe getestet. Fest steht bereits, dass bei einer gleichen Farbe im Bezirk Y und Bezirk X nicht unbedingt dieselben Maßnahmen gesetzt werden müssen. Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel kann ohnehin erst Ende September erfolgen, dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes notwendig - seit Dienstag ist dazu ein "Expertenbeirat Recht" hinzugezogen worden. Die Novellierung kann erst bei der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September beschlossen werden.

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Die Vorgangsweise bis zur mindestens wöchentlich geplanten Schaltung ist indes bekannt und beginnt mit der Zusammenkunft der Corona-Kommission am Donnerstag, die dann die epidemiologische Lage in den einzelnen Regionen oder Bezirken analysiert. Die dafür herangezogenen Indikatoren werden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene durch die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und Gesundheit Österreich (GÖG) aufbereitet. Am Ende soll das 19-köpfige Team anhand dieser vier Aspekte - Infektionsfälle einer Woche, Tests, Clusteraufklärungen, Ressourcen im Gesundheitswesen - sich dann auf eine Empfehlung für den Gesundheitsminister einigen.

Welche Farbe letztendlich vergeben wird, liegt in der Hand der Politik, also bei Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Landeshauptleuten sowie Bezirkshauptleuten. Anschober sagte am Dienstag bei seiner "Erklärung", dass man sich nicht wundern solle, wenn es am Freitag nicht gleich "Alarmfarben" gebe - und selbst wenn, würde die rote Ampel auch keinen automatischen, neuerlichen Lockdown bedeuten - erst werden in diesem Fall Regierung und der Hauptausschuss des Nationalrats herangezogen. Was die Umsetzung der Maßnahmen betrifft, so gab Anschober am selben Tag im ORF-"Report" bekannt, dass diese am Montag in den Bezirken umgesetzt werden müssen.

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Geklärt werden muss noch die Frage nach den Maßnahmen für "bestimmte Orte" (dazu zählen etwa Sportplätze, Spielplätze oder Uferbereiche), die vom Bundesminister bundesweit geregelt werden, von Landes- und Bezirkshauptleuten auf regionaler Ebene. Maßnahmen für "Betriebsstätten" (z.B. Gastronomie- und Freizeitbetriebe, Beherbergungsbetriebe) können ebenfalls entweder bundesweit oder regional angeordnet werden, beides aber derzeit nur durch den Bundesminister. Nach der Novellierung der Gesetze soll es hier auch Möglichkeiten für Landes- und Bezirkshauptleute geben. Events im Freien mit bis zu 10.000 und Indoor mit bis zu 5.000 Teilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, die ab September wieder erlaubt sind werden zukünftig auch eine Frage der epidemiologischen Bewertung durch die Corona-Kommission und damit der Ampelschaltung werden.