APA - Austria Presse Agentur

Forschungsfinanzierungsgesetz wird zum Rahmengesetz

Das von der ÖVP-FPÖ-Regierung angekündigte Forschungsfinanzierungsgesetz wird zum Forschungsrahmengesetz. Einen entsprechenden Entwurf hat Infrastrukturminister Andreas Reichhardt in Begutachtung geschickt (Fristende: 17. Oktober). Grund für die Namensänderung: Das Regelwerk sieht noch keine Budgetzahlen vor, diese soll die nächste Regierung nachliefern.

Grundidee der neuen Forschungsfinanzierung war die Schaffung von Planungssicherheit für die Förderagenturen bzw. Forschungseinrichtungen. Diese wird im neuen Gesetz quasi in einer Art Trockentraining - also ohne die Nennung eines Finanzierungspfads - angedeutet.

Im Gesetz bereits definiert werden jene zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, die von der neuen Finanzierung umfasst werden. Das sind als Forschungseinrichtungen das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und die Silicon Austria Labs (SAL) sowie als Förderagenturen die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), der Österreichische Austauschdienst (OeAD), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG).

Kriterien für die Nennung sind dabei forschungswirksame Bundesmittel in Höhe von mindestens zehn Mio. Euro pro Jahr bzw. ein forschungswirksames Fördervolumen des Bundes in der gleichen Höhe sowie die Organisation als Kapitalgesellschaft mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als Verein mit "klar bestimmendem Einfluss des Bundes". Nicht erfasst werden Einrichtungen, die in ihrer Haupttätigkeit weder selbst forschen noch Förderprogramme selbst abwickeln (z.B. Klima- und Energiefonds, Nationalstiftung).

Mit den vom Gesetz umfassten Einrichtungen sollen künftig ähnlich wie mit den Universitäten dreijährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Budgets dafür sind innerhalb dieser Periode nicht kürzbar. Für einige Einrichtungen bedeutet dies eine längerfristige Planungssicherheit anstatt der bisherigen Einjahresbudgets (z.B. FWF), für andere ändert sich nichts (z.B. ÖAW), wieder andere hatten bisher längere Budgetperspektive (z.B. AIT oder IST).

"Um den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich weiterzuentwickeln und damit auch zu attraktiveren, darf es in diesem Bereich keinen Stillstand geben", begründete Reichhardt seine Initiative in einer Aussendung. "Wir haben das Forschungsfinanzierungsgesetz daher in ein Forschungsrahmengesetz umgewandelt, das wir in dieser Form in Begutachtung schicken. Das bedeutet: wir haben für die zukünftige Bundesregierung den Rahmen vorgegeben, lediglich der Finanzierungspfad muss noch eingesetzt werden. Dadurch kann ein weiterer Zeitverlust vermieden werden."