Corona: FPÖ tobt wegen Gesetz zum Freitesten aus dem Lockdown

FPÖ kritisiert Gesetzesentwurf zum "Freitesten"
FPÖ-Klubchef Herbert Kickl tobt wegen des von der Regierung vorgelegten Gesetzes zum "Freitesten" aus dem Lockdown.

Die Vorgangsweise von ÖVP und Grünen sei "eine bodenlose Frechheit und eine Attacke auf die demokratischen Grundprinzipien", befand Kickl am Neujahrstag in einer Aussendung. Er appelliere an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, "auf die Stopptaste zu drücken und dem fortgesetzten autokratischen Kurs des ÖVP-Kanzlers endlich einen Riegel vorzuschieben".

Die Regierung hat am gestrigen letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum "Freitesten" aus dem Lockdown vorgelegt, die Novelle zum Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz ist bis 3. Jänner in Begutachtung. Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona Erkrankung durchgemacht haben, von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.

ÖVP und Grüne hätten den Entwurf am Donnerstag "aus dem Hinterhalt" wenige Stunden vor Jahresende in Begutachtung geschickt, kritisierte Kickl. "Hier haben die machtpolitischen Demokratie- und Parlamentsverächter (Kanzler Sebastian, Anm.) Kurz und (Gesundheitsminister Rudolf, Anm.) Anschober wieder einmal ganze Arbeit geleistet", sparte der Oppositionsvertreter wieder einmal nicht mit deftigen Worten. Mit der kurzen Frist bis Sonntag werde von vornherein die Möglichkeit einer fundierten inhaltlichen Diskussion ausgeschlossen. Kickl forderte eine Verlängerung der Begutachtungsfrist bis 15. Jänner und einen Gesundheitsausschuss im Nationalrat mit einem verpflichtenden Expertenhearing, bei dem sowohl Verfassungsexperten als auch medizinische Fachleute geladen und gehört werden.

Inhaltlich sei der Entwurf "der bisher massivste Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher", betonte Kickl. "Er widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem rechtsstaatlichem Prinzip und verletzt die fundamentalen Grundlagen des österreichischen Rechtsstaates", meinte er. Der "Testzwang" sei "weder verhältnismäßig noch zweckmäßig". Es gehe sogar so weit, dass auch private Kontakte von einer Teilnahme am Test abhängig gemacht werden können. "Wer sich nicht testen lassen will, dem kann sogar das Betreten öffentlicher Orte verwehrt werden. Das kann bis zu einem Dauerhausarrest gehen", warnte Kickl. Teile der Maßnahmen seien auch ausdrücklich nicht befristet und würden somit ins Dauerrecht übergehen.

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