APA - Austria Presse Agentur

Lockdown: FPÖ will Aufklärung über abweichende Meinungen bei VfGH

Die FPÖ will wissen, ob es bei der jüngsten VfGH-Entscheidung zum ersten Lockdown für Ungeimpfte abweichende Meinungen unter den Verfassungsrichtern gegeben hat.

Wenn ja, müssten diese öffentlich bekannt gemacht werden, forderte Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Dies sei auch hinsichtlich der noch anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen von Relevanz.

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Der VfGH hatte vergangene Woche den vom 15. bis 21. November 2021 verhängten Lockdown für Ungeimpfte samt den begleitenden 2G-Regeln als gesetzes- und verfassungskonform qualifiziert. Diese seien sachlich gerechtfertigt und hätten nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, hielt das Höchstgericht in seinem Erkenntnis fest. Auch die Nachtgastro-Regelung vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH.

Fürst übte am Montag neuerlich Kritik an der VfGH-Entscheidung. Für sie sei "nicht nachvollziehbar, warum man sich aktuell beim Verfassungsgerichtshof mit einer Grobprüfung begnügt habe". Schließlich bedeute das, dass man sich nicht in der Tiefe mit der Frage der Evidenz und der Verhältnismäßigkeit beschäftigt habe, findet Fürst, die am Wochenende von Parteichef Herbert Kickl als Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl ins Spiel gebracht wurde. "So an die Sache heranzugehen, erscheint mir angesichts der Relevanz dieser Entscheidungen nicht verhältnismäßig und eines Höchstgerichtes unwürdig", kritisierte sie.

Daher wolle sie wissen, ob tatsächlich alle Verfassungsrichter mit dieser Vorgangsweise und der darauf aufbauenden Entscheidung einverstanden waren. Dies auch, weil noch Verfahren und Entscheidungen in Zusammenhang mit den Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung beim Verfassungsgerichtshof anstehen. Zudem drohe mit der Impfpflicht ein "ganz massiver Eingriff in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit". "Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass sich die Verfassungsrichter umfassend und im Detail mit derartigen in der Geschichte der Zweiten Republik einmaligen Eingriffen in die Grund-und Freiheitsrechte befassen", so Fürst.