APA - Austria Presse Agentur

FPÖ will das Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung belassen

Klubobmann Herbert Kickl und Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch kündigten an, im Sozialausschuss am Donnerstag eine Beibehaltung sowohl der Hacklerregelung als auch der Mindestsicherung mit den vom Verfassungsgerichtshof geforderten Reparaturen zu verlangen. Eine Breitseite ließ Kickl gegen den VfGH los.

Der Grüne Sozialminister Rudolf Anschober ist für Kickl ein "Anschieber in die falsche Richtung". Er brauche einen "Manndecker" und den werde Belakowitsch geben, kündigte Kickl in einer Pressekonferenz an. Anschober wolle "ein Anreizsystem für Zuwanderer" etablieren, deshalb werde ihm die FPÖ schon am Donnerstag im Sozialausschuss "ordentlichen Gegenwind" bereiten.

Für dich ausgesucht

Aber auch die ÖVP bekam ihr Fett ab, die Pläne in Sachen Mindestsicherung sind für Kickl "ein Paradebeispiel, wie die ÖVP nach links gekippt ist". Statt zu retten, was zu retten ist, wolle Kurz das gesamt Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung "kübeln", behauptete der FPÖ-Klubobmann.

Er kündigte an, dass die FPÖ "mit aller Härte" dafür kämpfen werde, mit den vom VfGH verlangten Reparaturen "den gesunden Korpus des Gesetzes" zu erhalten. Konkret plädierte Kickl dafür, bei den Kinderzuschlägen das ursprüngliche oberösterreichische Modell zu übernehmen, das vom VfGH bestätigt worden sei. Im Gegensatz zu der vom VfGH aufgehobenen Bundesregelung, wonach es mit zunehmender Kinderzahl immer weniger Geld gegeben hätte, gab es in Oberösterreich für die ersten drei Kinder gleich viel Geld und erst ab dem vierten weniger. Und die Verknüpfung der Mindestsicherung mit Sprachkenntnissen will Kickl vom Grundsatzgesetz in ein anderes Gesetz verlagern.

Heftige Kritik übte Kickl in diesem Zusammenhang am Verfassungsgerichtshof. Dass die degressive Kinderförderung in Oberösterreich bestätigt, in der Bundesregelung aber aufgehoben wurde, sei "nicht stringent". Und dass die Sprachkenntnisse nichts mit dem Arbeitsmarkt zu tun hätten, stehe nicht in der Verfassung. Die Verfassungsrichter würden sich dabei "sehr weit hinauslehnen". Die FPÖ wolle deshalb "nachschauen, ob der VfGH nicht seine Kompetenzen überschreitet", weil er in die Gesetzgebung eingreife, sagte Kickl.

Einen Antrag im Sozialausschuss will die FPÖ auch zur Beibehaltung der Hacklerregelung einbringen. An die ÖVP gerichtet meinte Kickl, es sei das Gegenteil des Leistungsprinzips, diese Regelung aufzuheben. Personen, die 45 Jahre das System am Laufen gehalten und Beiträge eingezahlt haben, sollten ohne Abschläge mit 62 in Pension gehen können. Dabei gehe es um Personen, deren Körper nicht mehr mitspiele, weil sei mit 17 in der Fabrik zu arbeiten begonnen haben. Diese Menschen am Ende eines langen Arbeitslebens so zu behandeln sei "würdelos". Für Kickl war der Beschluss "ein Akt der Gerechtigkeit". Und die Regelung, die 50 Millionen Euro pro Jahr koste, sei auch "leistbar". "Man muss es nur wollen." Der FPÖ-Klubobmann sprach sich nicht nur für eine Beibehaltung aus, sondern auch für eine Ausweitung der Regelung auf Beamte und auf jene Jahrgänge, die nicht in den Genuss kommen.