Frage zu Wasserrechten zu Lobau-Tunnel vor EuGH

Der geplante Lobau-Tunnel sorgt seit vielen Jahren für Aufregung
Der Weg zum umstrittenen Lobau-Tunnel als Teil des S1-Abschnitts Schwechat-Süßenbrunn bleibt steinig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung bezüglich fehlender Rechtsgrundlagen im Bundesstraßengesetz. Dabei gehe es um ein noch nicht abgeschlossenes Wasserrechtsverfahren. "Der Richtersenat hat beschlossen, dass die Frage dem EuGH vorgelegt wird", so ein Sprecher des BVwG am Montag zur APA.

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) zeigte sich überzeugt, dass die Maßnahmen auch vor dem EuGH genehmigt werden. Dabei geht es um Auslegungsfragen zur Unionsrechtskonformität der Bundesstraßengesetz-Novelle aus dem Jahr 2006. "Diese Konformität wurde übrigens auf nationaler Ebene 2018 bereits einmal geprüft und damals bestätigt", hieß es in einer Stellungnahme der Asfinag gegenüber der APA. Die Gesellschaft wolle im kommenden Verfahren "umfassend Stellung nehmen und konstruktiv an einer möglichst raschen Klärung der unionsrechtlichen Fragen mitwirken".

Wie lange das Verfahren dauern wird, war am Montag nicht absehbar. Damit es in diesem Zusammenhang zu möglichst wenigen Verzögerungen kommt, plant die Asfinag, beim BVwG eine einstweilige Weiterführung der dort anhängigen Verfahren anzuregen. Dabei gehe es um die Thematiken Naturschutz und Wasserrecht.

NGO erfreut über Entscheidung

Die Entscheidung, die Thematik an die nächste Ebene zu reichen, fiel bereits vergangene Woche. Für die Umweltorganisation Virus ein wichtiger Schritt. "Das von uns beauftragte und von der Universität Innsbruck erstellte Rechtsgutachten, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz wegen Unionsrechtswidrigkeit fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt", sagte Wolfgang Rehm, Sprecher der NGO. Laut Virus liege der Mangel in einer nicht durchgeführten, für Pläne und Programme vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung. Das verletze EU-Recht.

"In den letzten Jahrzehnten, in denen wir das Projekt begleiten, wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll", so Rehm. Der Lobau-Tunnel sei nachweislich nicht in der Lage, die ihm zugeschriebene Funktion zu erfüllen, hieß es in der Aussendung. Der Bau würde keine Verkehrsentlastung bringen, sondern unter anderem mehr Schulden und mehr Treibhausgase.

Bau 2021 geendet - Wiederaufnahme mit neuer Regierung

Die damalige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte den Bau des Wiener Lobau-Tunnels Ende 2021 gestoppt. Die Pläne für eine Lobau-Autobahn mit ihrem Tunnel durch ein Naturschutzgebiet wurden danach nicht weiterverfolgt.

Laut aktuellem Regierungsprogramm soll jedenfalls der Bau der Spange Aspern (S1 Spange), also jenes Autobahnastes, der an die Stadtstraße anschließend die Seestadt mit der S1 verbinden würde, kommen. Ende Februar bekannte sich Peter Hanke, SPÖ-Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in einem Interview auch zum Tunnel-Bau.

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