APA - Austria Presse Agentur

Frankreich restituiert Klimt-Gemälde "Rosen unter Bäumen"

Frankreich will das von den Nazis geraubte und derzeit im Pariser Musée d'Orsay aufbewahrte Klimt-Gemälde "Rosen unter Bäumen" aus dem Besitz der jüdischen Österreicherin Nora Stiasny an deren Angehörigen zurückgeben. Das gab Frankreichs Kulturministerin Roselyne Bachelot-Narquin am Montag bekannt. Für Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) ist die Entscheidung "das Ergebnis der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und französischen Stellen".

Die Entscheidung zur Rückgabe sei schwer gefallen, zumal das Gemälde das einzige Werk von Gustav Klimt (1862-1918) in Frankreichs Besitz sei. "Aber diese Entscheidung ist notwendig, unumgänglich", sagte Bachelot-Narquin. Noch könne das im August 1938 in Österreich zwangsverkaufte Werk aber nicht an die Hinterbliebenen Stiasnys übergeben werden, da es Teil der staatlichen Sammlung ist, wie die Ministerin sagte. Ein Gesetzentwurf solle die Herausgabe aber bald ermöglichen. "Rosen unter Bäumen" entstand nach Angaben des Musée d'Orsay um 1905. Das Museum gelangte in den 1980er-Jahren in den Besitz des Gemäldes.

Der Anwalt von Stiasnys Hinterbliebenen, Alfred Noll, sprach seinen Dank für die Entscheidung zur Rückgabe aus. Hier werde moralisch und historisch verantwortlich gehandelt. Ruth Pleyer, die in Wien als Provenienzforscherin zu Klimt tätig ist und die Angehörigen begleitet, nannte die Entscheidung eine "außergewöhnliche Geste", für die Familie komme sie einem Wunder gleich.

Der Empfehlung ging laut dem österreichischen Kunst- und Kulturstaatssekretariat eine jahrelange Diskussion voraus, die auch Auswirkungen auf die frühere Restitution des Klimt-Gemäldes "Apfelbaum II" haben könnte. Die Erben nach Nora Stiasny haben 2001 von der Republik das Klimt-Gemälde "Apfelbaum II" aus dem Belvedere zugesprochen bekommen. Infolge der nicht restlos geklärten Umstände um die Identität des Bildes gaben die Erben bei der Ausfolgung des Gemäldes im November 2001 eine Haftungserklärung ab, mit der sie sich u.a. verpflichteten, das Gemälde an den Bund zurückzustellen, sollte sich herausstellen, dass dieses nicht mit dem 1938 im Eigentum von Nora Stiasny befindlichen Gemälde ident ist.

Der Kunstrückgabebeirat kam 2017 zu dem Schluss, dass es sich bei dieser Restitution um eine Verwechslung gehandelt habe. Es spreche vielmehr "eine hohe Wahrscheinlichkeit" dafür, dass das Gemälde "Rosen unter Bäumen" als ehemaliges Eigentum von Nora Stiasny anzusehen sei. Die nunmehrige Entscheidung Frankreichs bestätigt diese Ansicht. "Welche Auswirkungen die französische Entscheidung auf etwaige Ansprüche gegenüber den Erb*innen nach Nora Stiasny hat wird jedenfalls zu prüfen sein", so eine Aussendung des Staatssekretariats.