APA - Austria Presse Agentur

ÖVP-U-Ausschuss: Freiheitliche bleiben dem Treffen fern

Das Ringen um den finalen Akt des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses geht am Donnerstag in seine wohl letzte Runde.

Für 13 Uhr ist eine Fraktionsführersitzung anberaumt, nachdem zuvor alle Einigungsversuche auf weitere Befragungen gescheitert waren. Diese könnte nun ohne die Freiheitlichen über die Bühne gehen, wie deren Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker, gegenüber der APA ankündigte.

FPÖ nimmt nicht teil am Treffen

Die FPÖ werde dem Treffen um 13 Uhr fernbleiben, sollte nicht eine Sonderpräsidiale des Nationalrats davor stattfinden. Man werde sich sicher nicht ein drittes Mal zu einer solchen Sitzung zitieren lassen ohne entsprechende Vorbereitung, begründete Hafenecker seinen Standpunkt.

Am Vortag blieb ÖVP der Sitzung fern

Tags zuvor war bereits eine Geschäftsordnungssitzung geplatzt, da die ÖVP ihr fernblieb. Somit konnten abermals keine weiteren Befragungen bis zum planmäßigen Ende des Ausschusses mit 1. Februar fixiert bzw. weitere Beweisanträge der Grünen und der SPÖ eingebracht werden. Rechtmäßige Ladungen sind ohnedies nicht mehr möglich, da die Frist von zwei Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.

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Als Grund für ihr Fernbleiben führte die ÖVP eine Anzeige des roten Fraktionsführers Jan Krainer bei der WKStA gegen die als ÖVP-nahe geltende Werbeagentur Media Contacta ins Treffen. Die Media Contacta, die in Wien und Niederösterreich eine Niederlassung unterhält, war wiederholt Gegenstand von Befragungen im U-Ausschuss, weil sie immer wieder Aufträge für Ministerien oder die Volkspartei im Bund und in Niederösterreich ausgerichtet hatte.

Krainer erhob in seiner Sachverhaltsdarstellung, über die der "Kurier" zuerst berichtet hatte, den Vorwurf von Absprachen im Bieterverfahren bzw. dass mit Hilfe der Media Contacta Regelungen des Parteiengesetzes umgangen worden sein sollen. Die WKStA leitete tatsächlich Ermittlungen gegen sechs Personen ein, allerdings nur wegen des Vorwurfs der "wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren".