APA - Austria Presse Agentur

Freispruch für Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist Rutter

Der Kärntner Ex-Politiker und Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist Martin Rutter ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden.

Rutter war vorgeworfen worden, er habe am 31. Jänner 2021 bei einer Groß-Demo gegen die Corona-Politik der Bundesregierung den Versuch unternommen, die Polizei mit Gewalt an seiner Identitätsfeststellung zu hindern. Das war nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar.

"Dass sie ihm (dem betroffenen Beamten, Anm.) einen Stoß versetzt haben, hat man auf den Videos nicht gesehen", meinte die Richterin. Auch Zeugenaussagen hätten die Anschuldigung nicht bestätigt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin erbat vorher Bedenkzeit.

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Rutter hatte vor dem Verhandlungssaal ohne die vorgeschriebene FFP2-Maske auf den Aufruf zur Sache gewartet. Der Mediensprecher des Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, der aufgrund des erwarteten medialen Interesses zur Unterstützung der Verhandlungsrichterin anwesend war, forderte ihn darauf auf, sich eine Maske aufzusetzen und wollte wissen, wie Rutter überhaupt ins Gebäude gelangt sei. Er habe beim Betreten des Gerichts "zwei Sekunden" die Maske oben gehabt und dann abgenommen, "weil mir schwindlig ist", erwiderte Rutter. Da Zonsics-Kral mit deutlichen Worten auf der Maskenpflicht bestand, streifte sich Rutter schließlich eine FFP2-Maske mit der Aufschrift "Corona Diktatur" über.

Im Gerichtssaal nahm er diese dann zunächst wieder ab und erklärte das der Richterin folgendermaßen: "Wertes Gericht, mir wird nach kurzer Zeit schwindlig." Die Richterin ließ durchblicken, dass sie notfalls ohne den Angeklagten die Verhandlung abschließen könne, wenn dieser mitten im Lockdown keine Maske trage. "Wenn Sie vermeinen, mir das Recht zu nehmen, ist das Ihre Sache", hielt ihr Rutter entgegen. Er könne jedenfalls "auf Dauer keine Maske tragen". Auf Vorhalt eines vor etlichen Monaten eingeholten medizinischen Gutachtens, demzufolge eine von Rutter vorgelegte Maskenbefreiung nicht gilt, bemerkte dieser: "Bei allem Respekt, ich kenne meinen Körper besser als ein Arzt, der mich 30 Minuten anschaut."

Am Ende einigte man sich darauf, dass der Angeklagte mit Maske auf der Anklagebank Platz nahm und die Möglichkeit allenfalls nötiger "Verschnaufpausen" eingeräumt bekam. Bis zur Verkündung des Freispruchs zog er die Schutzvorrichtung zur Vermeidung einer Ansteckung bzw. Übertragung von SARS-CoV-2 immer wieder unter die Nase, worüber die Richterin hinwegsah.