APA - Austria Presse Agentur

Freisprüche im Prozess gegen Ex-BVT-Spionagechef

Der Prozess gegen den ehemaligen Spionagechef im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit Freisprüchen zu Ende gegangen.

Der Hauptangeklagte, dem vorgeworfen wurde, er habe Delegationen aus Nordkorea unrechtmäßig überwacht, wurde ebenso von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen wie sein Schwiegervater und ein weiterer Beamter des Verfassungsschutzes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch der letzte Verhandlungstag fand größtenteils aufgrund der brisanten Materie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess ist ein Überbleibsel aus der BVT-Affäre, die zwar einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss hervorgebracht, aber kein gerichtliches Nachspiel hatte. Die Verteidigung warf auch im Zuge des Prozesses der WKStA vor, dass die nunmehr vorliegenden Vorwürfe gegen den ehemaligen Spionagechef keineswegs auf "Zufallsfunden" im Zuge der damaligen Hausdurchsuchung beruhten, sondern dass die Anklagebehörde gezielt danach gesucht habe.

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In dem Prozess war es vor allem um die fehlenden Meldungen der beiden BVT-Beamte an den Rechtsschutzbeauftragten gegangen. Dazu hielt Richter Christoph Zonsics-Kral in seiner Urteilsbegründung fest, dass es im Erlass "keine eindeutige Regelungen" gegeben habe. Das sei vergleichbar, wie wenn man ein Röntgenbild abdeckt, einem Arzt zeigt und dann einen Befund will. Abgesehen davon hätten sämtliche Zeugen die unterschiedlichsten Versionen aufgezeigt, in welcher Art und Weise diese Meldungen zu erfolgen haben. Es herrschte "keine Klarheit" und man konnte "durchaus chaotische Zustände" feststellen, erklärte der Richter. "Die Motivlage, der Vorsatz und die subjektive Tatseite ließen sich im Zweifel nicht feststellen." Die Angaben der Beschuldigten seien "lebensnah und glaubhaft" gewesen.

Dem Hauptangeklagten war nämlich vorgeworfen worden, er habe Delegationen aus Nordkorea unrechtmäßig überwacht. Er argumentierte, dass die Überwachung der Delegation aus Nordkorea notwendig gewesen sei, weil Gruppen aus Nordkorea per se eine Gefährdung darstellten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf dem Mann dennoch Amtsmissbrauch vor. Dabei ging es eben auch darum, ob er den Rechtsschutzbeauftragten im BVT über den Vorgang informiert hat. Neben dem ehemaligen Spionagechef stand auch ein ehemaliger BVT-Gruppenleiter, der sich ebenso wegen der fehlenden Meldung an den Rechtsschutzbeauftragten verantworten musste, vor Gericht.

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Dem Schwiegervater des Angeklagten, er ist Chef einer Kleinstpartei, wurde wiederum versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er soll seinen Schwiegersohn gebeten haben, die Daten eines Mieters zu überprüfen, der nach einem "Urlaub in Libyen" nach Wien zurückgekehrt war. Ähnlich soll es sich mit Recherchen zu einer russischen Organisation zugetragen haben, zu denen der Drittangeklagte als Parteichef eingeladen worden war.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.