APA - Austria Presse Agentur

Fußball-Fanklubleiter getötet - 18-Jähriger vor Gericht

Weil er im August 2019 in Simmering den Fanclub-Leiter eines Wiener Traditionsvereins erschlagen haben soll, hat sich ein 18-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Diese hatten zu klären, ob der Beschuldigte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur eingeschränkt schuldfähig ist. Der junge Mann plädierte auf schuldig.

Nach einem kurzen Beweisverfahren ohne einen einzigen Zeugen hielten Verteidigung und Staatsanwältin kurz nach 11.00 Uhr ihre Plädoyers. Die Anklage sprach von einer Tragödie und erzählte aus dem Leben des Opfers, während die Verteidigung an die Geschworenen appellierte, bei ihrer anschließenden Beratung Strafe und Therapie als Einheit zu sehen.

Wie der mittlerweile 18-Jährige aussagte, hatte er zuvor Erfahrungen mit Mädchen gehabt, sei aber neugierig gewesen und habe deshalb auf einer Dating-Plattform Kontakt zum späteren Opfer gesucht, der ihm auch sympathisch gewesen sei. Auf die Frage von Richter Andreas Hautz, ob er homosexuell sei, antwortete der Angeklagte: "Ich weiß nicht, ich glaube nicht."

Nach einem ersten Treffen, sei es auf seine Initiative zu einer zweiten Verabredung gekommen, bei der mehr passieren sollte, als nur zu reden. Im Wochenendhaus der Eltern kam es auch zu einem sexuellen Kontakt. Danach blieb der 57-Jährige liegen, während der Bursch ins Freie ging. "Es hat mir nicht gefallen und ich habe mich vor mir selbst geekelt", sagte der Angeklagte, den schließlich die Wut packte.

Der 17-Jährige griff nach einem Beton-Schirmständer, den der dem Opfer auf den Kopf schlug, anschließend griff er sich einen Hammer und erschlug den Älteren. Danach brachte er die Leiche auf die Terrasse, schrieb seinen Eltern, die auf Urlaub waren, dass er etwas Schreckliches getan habe, und stellte sich am Tag darauf mit seinem Psychotherapeuten bei der Polizei.

"Ich kann mir noch immer nicht erklären, warum ich damals nicht anders handeln konnte", sagte der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben manchmal derartige Wutanfälle bekommt, dass er völlig auszuckt. So auch ein Jahr vor der Tat, als er einer Schildkröte mit einem Schraubenzieher den Panzer durchstieß.

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter zeichnete eine sehr pessimistische Gefährlichkeitsprognose. Der 18-Jährige sei zwar zurechnungsfähig, leide aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, narzisstischen und zwanghaften Elementen und sei emotional instabil. Der Bursch sei sehr Ich-bezogen und leide an unangemessenen Gefühlsausbrüchen, die dann ich Tätlichkeiten münden. Er habe teilweise sehr bizarre Antworten gegeben, etwa nach seinem Berufswunsch Arzt, "weil er wissen will, wie es in einem Körper aussieht".

Der Angeklagte sei völlig gefühlskalt und habe keine Empathie gegenüber anderen, aber auch nicht sich selbst gegenüber. So fehle ihm laut Wörgötter eine Erklärung, warum er so gehandelt hatte. Es benötige eine intensive Therapie in einer geschlossenen Anstalt, bis er selbst versteht, warum er sein Opfer getötet hat. Andererseits sei bereits jetzt eine Änderung zu bemerken, so habe er bei seiner Aussage erstmals Emotionen gezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb im Falle einer Verurteilung eine zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

In seinem Schlusswort wandte sich der 18-Jährig an die Familie des Opfers, um sich bei ihnen zu entschuldigen: "Ich bereue es seither jeden Tag."