APA - Austria Presse Agentur

Geflügelpest: Stallpflicht in bestimmten Regionen gilt ab jetzt

Dies ist gültig in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko.

In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag Stallpflicht, so die AGES. Geflügel muss dort bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe mit 50 oder mehr Tieren. Höfe unter dieser Marke sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.

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Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, wurde betont.

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Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html zur Verfügung.