APA - Austria Presse Agentur

Gericht hebt Verbot von rechtsextremer Demo in Kassel auf

Ungeachtet des Mordes an dem deutschen Spitzenbeamten Walter Lübcke in Kassel kann dort voraussichtlich eine Demonstration von Rechtsextremen stattfinden. Das Verwaltungsgericht der Stadt hob ein Verbot der für den 20. Juli angemeldeten Veranstaltung auf.

Man habe einem Eilantrag des Anmelders der Kundgebung stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die zuständige Kammer habe festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Totalverbot durch die Stadt Kassel nicht vorlägen. Gegen die Entscheidung kann sich die Stadt vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof wehren.

Zur Demo hatte die Kleinstpartei "Die Rechte" aufgerufen. Sie spricht von einer Instrumentalisierung des Attentats auf den CDU-Politiker, mit dem Rechte in die Nähe von Gewalt und Terror gerückt würden.

Die Stadt Kassel hatte die Veranstaltung verboten, laut Gericht wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Doch die Richter teilten die Einschätzung nicht: Konkrete Anhaltspunkte, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives und provokantes Verhalten ausgehen werde, seien nicht ersichtlich. Auch eine Verunglimpfung Lübckes sieht das Gericht nicht.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke (CDU) war am 2. Juni in seinem Haus erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden, dann aber sein Geständnis widerrufen. Regierungspräsenten leiten in vier großen deutschen Bundesländern die dort existierenden Mittelbehörden zwischen Bundesland und Gemeinden.