APA - Austria Presse Agentur

Ein Gericht in Botswana hebt das Gesetz gegen Homosexualität auf

Ein Gericht in Botswana hat AktivistInnen zufolge ein Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen als verfassungswidrig eingestuft.

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Das Strafgesetzbuch in dem Land im südlichen Afrika sah dafür bisher bis zu sieben Jahre Haft vor. Das Gesetz aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft wurde allerdings kaum angewendet.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, das Urteil sende ein starkes Signal, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung belästigt, diskriminiert oder kriminalisiert werden dürfe.

Die Organisation für Lesben, Schwule und Bisexuelle in Botswana (Legabibo) begrüsste das Urteil als epochale Veränderung und einen "Schritt zur Wiederherstellung der Menschenwürde der LGBT-Gemeinschaft". Die Organisation war in dem Fall Nebenkläger. Chefin Anna Mmolai-Chalmers erklärte: "Jetzt können wir endlich damit beginnen, eine tolerantere Gesellschaft aufzubauen."

Das Gericht argumentierte demnach, dass freiwillige sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen Privatsache und kein Thema für den Gesetzgeber seien. Homosexuelle Handlungen sind immer noch in zahlreichen Ländern Afrikas illegal.