APA - Austria Presse Agentur

U-Ausschuss: 800 Euro Beugestrafe für Schmids Schweigen

Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hat sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen - weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft.

Das stellte das vom U-Ausschuss angerufene Bundesverwaltungsgericht laut "Falter" fest. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen. Deshalb muss er 800 Euro Beugestrafe zahlen. Ganz fix ist der Beschluss nicht, Revision ist möglich.

Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht final

Ein Sprecher des BVwG bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss Freitag in der Früh zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht fix sind: Denn die Parlamentsdirektion - wie auch Schmid (bzw. sein Anwalt Roland Kier) selbst - können Revision erheben. Geschieht das, geht die Causa zum Verwaltungsgerichtshof.

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Beugestrafe von 800 Euro

Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest. Aber wo er sich damit belastet hätte - also zu den wesentlichen Fragen- durfte er Auskunft wegen des noch laufenden Strafverfahrens verweigern. Dies obwohl Schmid, weil er Kronzeugenstatus erlangen möchte, bereits umfangreich vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und die Protokolle dieser Befragungen großteils auch öffentlich wurden.