Gerichtstag am OGH im Fall von getöteter 13-Jähriger

Zwei Verurteilte waren mit Strafe nicht einverstanden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am Mittwoch mit den Rechtsmitteln zweier Männer, die im Fall der getöteten 13-Jährigen lange Haftstrafen ausfassten.

Triggerwarnung: In diesem Beitrag werden Gewalt, Missbrauch und Drohungen beschrieben.

Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden. Den nicht rechtskräftigen Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die 13-Jährige infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken einen gewaltsamen Tod.

Drei Männer afghanischer Abstammung hatten das Mädchen in eine Wohnung mitgenommen, der Schülerin Ecstasy verabreicht und diese missbraucht, als die Wirkung der Drogen einsetzte. Die drei Männer wurden am 2. Dezember 2022 in erster Instanz im Sinn der Anklage verurteilt. Der 24-jährige Hauptangeklagte fasste wegen Mordes und Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe aus, wogegen er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete. Ein mitangeklagter 19-Jähriger, dem die Wohnung gehörte, erhielt wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung 20 Jahre. Er nahm die Strafe an. Sein 20-jähriger Freund, der wegen derselben Delikt-Konstellation 19 Jahre erhielt, ging in Strafberufung.

Wer Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen erlebt oder in der Vergangenheit erlebt hat, kann sich kostenlos und anonym an die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, www.frauenhelpline.at, an die Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, www.haltdergewalt.at, an die Frauenhelpline für gehörlose Frauen, www.oegsbarrierefrei.at/bmf/hilfseinrichtungen/ oder an die Männerberatungsstelle unter 0720 / 70 44 00, https://www.maennerinfo.at wenden.

Kommentare