APA - Austria Presse Agentur

Geschönte Deutschtests: Urteile wegen Bestechung

Nachdem im April eine Prüferin, die 68 Sprachtests von Zuwanderern gegen Bezahlung geschönt haben soll, vom Linzer Landesgericht nicht rechtskräftig verurteilt worden war, haben nun am Mittwoch zwei ihrer Prüflinge, ein türkisches Ehepaar, wegen Bestechung je vier Monate bedingte Haft erhalten. Der Prozess war Auftakt einer Verhandlungsserie gegen mehrere Testkandidaten.

Der 51-jährige Angeklagte und seine 47-jährige Frau hatten noch zu Beginn der Verhandlung abgestritten, 500 Euro für das Bestehen ihrer Deutschprüfungen gezahlt zu haben. Als Gegenleistung wurden offensichtlich mit Bleistift angekreuzte falsche Antworten im Multiple-Choice-Teil korrigiert. Im Test der Frau wurden 27 Radierungen gezählt, in jenem vom Mann 21. Erst als die Richterin erklärte, dass die Prüferin in ihrem Verfahren bereits zugegeben hatte, sowohl ausgebessert als auch von dem Paar Geld genommen zu haben, schwenkten die Eheleute um. "Wir wissen, dass wir einen Fehler gemacht haben, es tut uns sehr leid", erklärte der Mann daraufhin.

Wegen des, wenn auch erst "nach gutem Zureden" erfolgten, Geständnisses sowie der Unbescholtenheit der Besitzer einer Pizzeria in Oberösterreich, ließ die Richterin Milde walten: Je vier Monate bedingte Haft wegen Bestechung und Urkundenunterdrückung fassten die Eheleute aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

In mindestens 68 Fällen soll die nunmehrige Ex-Prüferin, die von 2011 bis 2016 fallweise für den Österreichischen Integrationsfonds die Tests abnahm, 400 Euro und mehr für ein positives Ergebnis von Kandidaten verlangt haben. Einem Großteil jener Prüflinge wird in den kommenden Wochen in Linz der Prozess gemacht.