Gesfö & Co: Tojner angeblich durch Zeugenaussage belastet
Tojner habe dem Geschäftspartner, der in der Causa von Ermittlern einvernommen wurde, eine Reihe von Liegenschaften aus dem Portfolio der ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö verkauft. Durch die Aussagen des Mannes habe sich auch der Verdacht bekräftigt, dass Tojner bereits 2015 Machthaber der beiden (gemeinnützigen) Gesellschaften Riedenhof und Gesfö gewesen sein soll.
Tojner wird vorgeworfen, dass er sich über Strohmänner und -firmen die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö gesichert haben soll, um dann die Aberkennung deren Gemeinnützigkeit durch das Land Burgenland voranzutreiben und schließlich die Wohnhäuser mit großem Gewinn zu verkaufen.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte 2015. Als Abgeltung sollte das Land dem Gesetz entsprechend den objektiven Verkehrswert der Liegenschaften erhalten. Das Land Burgenland und die Wohnbaugesellschaften gaben Gutachten in Auftrag. Die Tojner-Gruppe leistete laut "Kurier" für die Wohnbauten der Riedenhof und Gesfö Abschlagszahlungen in Höhe von 14,26 Mio. Euro - das sei viel zu wenig aus Sicht der Ermittler und des Landes Burgenland. Das Land erstattete zu Jahresbeginn 2019 Anzeige gegen Tojner und weitere Personen. Im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges gebe es mittlerweile 33 Beschuldigte, berichtete die Tageszeitung.
Laut dem der Tageszeitung vorliegenden Bericht bestehe "der Verdacht, dass Tojner den Bediensteten des Landes Burgenland Gutachten zum Wert der Liegenschaften vorlegen ließ, obwohl er die Liegenschaften im selben Zeitraum deutlich höher bewertete" und dass er von dem Geschäftspartner einen erheblich höheren Kaufpreis gefordert haben soll.
Am 7. Juli 2015 habe Tojner diesem Geschäftspartner fünf Wiener Liegenschaften von Riedenhof und Gesfö zum Paketpreis in Höhe von 25 Mio. Euro angeboten. Im Herbst 2015 soll eine mündliche Einigung zwischen dem Geschäftspartner und Tojner erzielt worden sein. Die "verbindliche Übereinkunft" soll erst nach Aberkennung (Oktober 2015) der Gemeinnützigkeit gefolgt sein. Darauf lege Tojner großen Wert.
Laut Bundeskriminalamt werde durch "die vorgefundenen Unterlagen der Verdacht der Untreue zum Nachteil der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften erhärtet", berichtete der "Kurier". Auffällig sei, dass der Wert der Liegenschaften anscheinend schon vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit "explodiert" sei.
Tojners Geschäftspartner soll den Ermittlern eine Excel-Tabelle vorgelegt haben, die der Tageszeitung vorliege und vom Juli 2015 stammen soll. Darin seien 41 Wohnungsliegenschaften der Gesfö und Riedenhof aufgelistet. Laut Angaben des Mannes habe Tojner bei einem Verkauf 72,57 Mio. Euro lukrieren wollen. Er selbst habe jedoch nur 49,34 Millionen Euro zahlen wollen. Weil man nicht zusammengekommen sei, habe der Geschäftspartner lediglich die vorher erwähnten fünf Liegenschaften in Wien übernommen.
Tojner bestreite laut "Kurier" alle strafrechtlichen Vorwürfe. Dass er schon Monate vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Riedenhof und Gesfo mit potenziellen Käufern über Liegenschaftsverkäufe verhandelte, werde nicht bestritten.
Der Vorwurf, dass es einen Liegenschaftsverkauf vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit gegeben hätte, könne aus den vorliegenden Akten nicht nachvollzogen werden, stellten dazu Tojners Anwälte in einer Aussendung fest. Der genannte Zeuge habe in seiner mündlichen Einvernahme im Sommer 2019 angegeben, dass es ihm, soweit es sich um Daten handle, schwer falle, die Vorgänge richtig einzuschätzen und dass er zu den entsprechenden Punkten Unterlagen vorlegen werde.
Aus der im Herbst 2019 nachgereichten schriftlichen Stellungnahme sei zu entnehmen, dass die Kaufverträge zu den Transaktionen "Riedenhof" und "Gesfö" allesamt am 29. Juni 2016 abgeschlossen worden seien. "Zu einer verbindlichen Übereinkunft über die jeweiligen Kaufpreise ist es am 23. Dezember 2015 gekommen", wird betont.
Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei bereits am 28. Oktober 2015 erfolgt. Damit sei klar nachvollziehbar, dass Liegenschaftsverkäufe erst nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit erfolgt seien. "Gespräche über mögliche Verkäufe sind noch keine Verkäufe - entscheidend ist die tatsächliche Verkaufseinigung in allen wesentlichen Punkten durch die Vertragsparteien", so die Anwälte Tojners.
Mit Entzug der Gemeinnützigkeit seien laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) die Liegenschaften frei veräußerbar und es stehe jeglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung der Liegenschaften eben den jeweiligen Gesellschaften zu. Das WGG habe in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung für derartige Fallkonstellationen keine Nachbesserung - im gegenständlichen Fall für das Land Burgenland - vorgesehen.
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