Geständnis im Vergewaltigungsprozess gegen Wiener DJ

Zeuginnen sagten zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus
Mit einem überraschenden Geständnis des Angeklagten ist am Freitag die Verhandlung gegen einen Wiener DJ am Straflandesgericht wegen Vergewaltigung fortgesetzt worden.

Der 29-Jährige gab am zweiten Verhandlungstag zu, im März 2024 auf der Toiletten-Anlage in einem Club einer Bekannten einen Stoß versetzt zu haben, sie fixiert und zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung gezwungen zu haben.

Der Angeklagte kannte die 23-Jährige seit zwei Jahren von Sexpositiv-Partys. Am ersten Verhandlungstag stellte er diese gegen ihn erhobene Anschuldigung in Abrede: "Sie war eine gute, liebe Freundin von mir. Ich könnte ihr nie Gewalt antun. Ich bin prinzipiell kein gewalttätiger Mensch." Er habe sie zwar gefragt, ob sie Lust auf Sex hätte, das hätte die 23-Jährige aber abgelehnt, "weil sie frisch in einer monogamen Beziehung war." Dann sei es kurz zu sexuellen Handlungen gekommen, wie er damals ausführte. Aber als die Frau ihn aufgefordert habe, damit aufzuhören hätte er das auch gemacht.

Nachdem die Frau beim letzten Verhandlungstermin ausgesagt hatte und sichtlich mitgenommen, die Übergriffe schilderte, legte der Beschuldigte nun ein Geständnis ab. Ihrer Darstellung zufolge hatte sie der 29-Jährige unter dem Vorwand, ihm gehe es nicht gut, auf die Herren-Toilette gelockt. Dort habe sie sich um ihn kümmern wollen. Er sei dann aber zudringlich geworden. Sie habe ihn wegzustoßen versucht, was ihr nicht gelungen sei. Er habe ihren Widerstand mit Gewalt überwunden: "Ich hatte noch eine Woche später blaue Flecken."

Dem Mann wird von Staatsanwältin Franziska Fent neben der Vergewaltigung auch sexuelle Belästigung sowie der Missbrauch von wehrlosen Frauen vorgeworfen. Die Frauen waren laut Anklage aufgrund ihres Zustandes - sie standen entweder unter dem Einfluss von Substanzen oder schliefen bzw. befanden sich im Halbschlaf - dem Mann hilflos ausgeliefert.

Am ersten Verhandlungstag am 17. Oktober dehnte die Staatsanwältin dann die Anklage aus: ein weiteres Opfer habe sich zwei Tage zuvor bei der Polizei gemeldet und davon berichtet, dass sie im Herbst 2022 mit dem Angeklagten Drogen und Alkohol konsumiert und ihn dann nach Hause begleitet hätte. Dort sei sie "wie weggeschossen" gewesen - der Mann soll diesen Zustand ausgenutzt haben, um mit der ebenfalls Wehrlosen Geschlechtsverkehr zu vollziehen.

Diese Frau und zwei weitere Opfer wurden am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Danach soll das Urteil gefällt werden. Der Angeklagte sitzt seit Ende Juli wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die verfahrensgegenständlichen Missbrauchshandlungen sollen sich zwischen April 2021 und März 2024 ereignet haben, wobei sich unter den Betroffenen auch die Ex-Freundin des Mannes befindet.

Der Fall ist bekannt geworden, nachdem unter dem Hashtag #TechnoMeToo im September 2023 die Aktivistin und Party-Veranstalterin Frederika Ferková und die DJ Sabrina Geißler ein Bewusstsein für Übergriffe auf Frauen, trans und nonbinäre Personen im Wiener Nachtleben geschaffen haben. Daraufhin berichteten dutzende Betroffene von missbräuchlichem Verhalten von männlichen Club-Besitzern, Veranstaltern und DJs. Ein Name, der dabei fiel, war der des nun angeklagten 29-Jährigen.

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