"Gestezahlung" an 3.300 NS-Opfer
Der Nationalfonds hatte die berechtigten Personen kontaktiert, von diesen die erforderlichen Daten sowie eine aktuelle Lebensbescheinigung eingeholt und überprüft, um eine raschestmögliche Auszahlung an die betagten Überlebenden zu gewährleisten. In einigen wenigen Fällen, in denen die Begünstigten nach dem Stichtag - dem Tag des Ministerratsbeschlusses am 20. September 2023 - verstorben sind, wird die Geste an die Erben ausbezahlt. Insgesamt hat der Nationalfonds im Rahmen der außerordentlichen Zahlung 16,9 Millionen Euro ausgeschüttet.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) freute sich als Vorsitzender des Nationalfonds in einer Aussendung besonders, dass die Bundesregierung vor genau einem Jahr beschlossen habe, den Überlebenden des Nationalsozialismus aus Österreich erneut Hilfe zukommen zu lassen. Österreich sei sich seiner Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Regimes sehr bewusst.
Der Beschluss der Bundesregierung sah zudem eine Intensivierung der Individualzahlungen an sozial bedürftige Überlebende vor. Personen, die bereits eine "Gestezahlung" erhalten haben, können um eine weitere Zahlung beim Nationalfonds ansuchen, wenn sie in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder eine Unterstützung aufgrund ihrer Lebenssituation gerechtfertigt erscheint. Seit 2023 erhielten sozial bedürftige NS-Opfer weitere Zahlungen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro .
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