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Gewalt gegen Frauen: Warum sensible Berichterstattung so wichtig ist

Von den 73 Mordopfern im Jahr 2018 waren 41 weiblich. Anlässlich des fünffachen Mordes in Kitzbühel appellierte der Presserat, bei der Berichterstattung zum Thema Gewalt gegen Frauen besonders sensibel vorzugehen.

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Medien könnten hier einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Bewusstseinsbildung leisten. Bei Berichten über konkrete Gewaltverbrechen sei aber stets auf die Würde der Opfer zu achten. Das Leid, das betroffene Frauen und ihre Angehörigen erfahren, dürfe durch die Berichterstattung nicht vergrößert werden, etwa durch die Bekanntgabe grausamer oder intimer Details oder die Veröffentlichung von Fotos ohne Genehmigung. Der Persönlichkeitsschutz der Opfer sei zu achten. Zielführend sei, am Ende eines Artikels auf Hilfseinrichtungen für Frauen hinzuweisen – da wäre beispielsweise die Frauenhelpline unter 0800/222555, die österreichweit kostenlos erreichbar ist.

Bestimmte in der Berichterstattung verbreitete Bezeichnungen wie "Ehe-, Beziehungs- oder Familiendrama", "Eifersuchtsmord" oder "erweiterter Suizid" sollten kritisch hinterfragt werden. Derartige Begriffe verharmlosen nach Auffassung des zuständigen Senats 1 des Presserats die erlittene Gewalt, wodurch das Leid der Betroffenen vermehrt werde.

Im Zusammenhang mit Gewalttaten sollte auch der Begriff "Sex" nicht verwendet werden, da dieser eine erotische und einvernehmliche Komponente aufweise. Eine Vergewaltigung ist keine "Sextat", hob der Senat hervor. Empfohlen wird der neutrale Begriff "Sexualverbrechen". Weiters sollten sich Medien nicht einseitig auf die Perspektive des Täters oder dessen Anwalt konzentrieren. Eine ausgewogene Berichterstattung erfordere es, der Perspektive der Betroffenen ausreichend Raum zu geben, etwa durch Einholung von Statements von Angehörigen oder Opferschutzeinrichtungen.

Falls diese keine Stellungnahme abgeben wollen, sei dies zu respektieren. In manchen Fällen komme es auch zu einer Täter-Opfer-Umkehr oder zu einer ungerechtfertigten Entlastung des Täters. Dazu verwies der Presserat auf Beispiele wie: "Sie wurde ermordet, weil sie ihm die Kinder vorenthielt; weil sie zur letzten Aussprache nicht bereit war; weil sie einen neuen Freund hatte."