APA - Austria Presse Agentur

Gewaltschutzpaket von Ex-Regierung "zu voreilig geschnürt"

Zufrieden und erleichtert, dass das "Gewaltschutzpaket" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition vorerst nicht beschlossen wird, ist der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF). "Das Paket wurde zu voreilig und schnell geschnürt und ist in vielen Punkten zu wenig durchdacht und unausgereift", so AÖF-Geschäftsführerin Maria Rösslhumer in einer Stellungnahme am Donnerstagabend.

Es müsse nochmals alles in Ruhe mit den Fachkräften diskutiert werden. "Uns ist wichtig, dass der Schutz der Opfer im Vordergrund steht und neue Maßnahmen diesen verbessern", betonte Rösslhumer. Der vorliegende Entwurf entspreche nicht ausreichend dem Opferschutz. Die rasche Umsetzung der Istanbul Konvention, die Österreich 2013 ratifizierte, sei daher ein vorrangiges Anliegen. Es müsse vielmehr in den Opferschutz investiert werden, damit er effizienter umgesetzt werde. "Wir hoffen sehr, dass auch die neue Regierung die Kritikpunkte der Frauenhäuser und Gewaltschutzexperten ernst nimmt", sagte Rösslhumer. So sei etwa die Kritik an der Ausweitung des Strafrahmens von vornherein nie berücksichtigt worden, "obwohl wir ständig davor gewarnt haben".

Aus der täglichen Praxis sei bekannt, dass es bei häuslicher Gewalt und Sexualdelikten eine niedrige Verurteilungsquote gibt. Eine Erhöhung der Strafen sei demnach wirkungslos, wenn viele Verfahren gleich eingestellt oder die Täter freigesprochen werden. Daher fordern die Frauenhäuser effektive Maßnahmen, um die Verurteilungsquote zu erhöhen - allen voran Schulungen für Staatsanwälte und Richter zu den Themen Gewaltdynamiken, Opfer- und Täterpsychologie und Traumatisierung als Folge von oft jahrelanger Gewalt.

Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz Paragraf 38a SPG wie etwa das geplante Annäherungsverbot mittels einer Bahnmeile von 50 Metern habe man nie gefordert, stellte Rösslhumer klar. Die bestehenden Kontaktverbote am Arbeitsplatz, in Schule und Kindergarten müssen weiterhin bleiben. Unklar sei vor allem der Vollzug des Schutzbereichs von 50 Metern gewesen: "Wie sollte der Schutzbereich im Radius von 50 Metern im Einzelfall von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes festgestellt werden?"

Auch die Implementierung bzw. das Konzept und die Einrichtung von "Gewaltinterventionszentren" als "dritte Säule" in Form von Täterarbeit sei noch sehr unausgereift gewesen. "Hier sind noch viele Fragen offen. Es muss noch vielmehr mit den bestehenden Opferschutzeinrichtungen abgeklärt werden, was die Aufgaben der Täterberatung sind, wozu Daten verwendet werden", erklärte Rösslhumer. Allein der Name sei irreführend und leicht mit den Gewaltschutzzentren zu verwechseln. Das würde zu Irritationen führen und die Gefahr bergen, dass Opfer auf der Suche nach Unterstützung bei Tätereinrichtungen landen und sich Täter an Opferschutzeinrichtungen wenden. Nur eine klare Abgrenzung der Unterstützungs- und Beratungsangebote könne dem Opferschutz dienen. "Täterberatung bei akuter Gewalt" sei ebenfalls keine Forderung der Frauenhäuser. "Wir sind für den Ausbau von opferschutzorientierter Täterarbeit, aber nicht bei Anzeigen und gefährlichen Situationen."

Eine gesetzliche Grundlage für Fallkonferenzen (High-Risk-Victims) sei grundsätzlich begrüßenswert. "Wir haben bereits öfters darauf hingewiesen, dass die Zusammenführung von Informationen der betroffenen Einrichtungen, Berufsgruppen und Behörden extrem wichtig ist, um die Opfer zu schützen", hob Rösslhumer hervor. "Wenn allerdings allein die Sicherheitsbehörde die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Fallkonferenz trifft und auch allein entscheidet, wer daran teilnehmen darf, lehnen wir ab." Denn gerade die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und anderer Opferschutzeinrichtungen kennen den Fall und insbesondere die Gefährlichkeit des Mannes aufgrund der Gespräche mit den Frauen und Kindern am besten. Dass sie die Einberufung von Fallkonferenzen nur anregen und sich auch nicht hinein reklamieren können, widerspreche dem Ziel, mit allen Beteiligten effektive Schutzmaßnahmen zu entwickeln und diese zu koordinieren.

Eine gesetzliche Anzeigepflicht bei Vergewaltigung lehnen die Frauenhäuser ab, da sie die Gefahr berge, dass manche Betroffene die notwendigen medizinischen Untersuchungen nach einem sexuellen Übergriff nicht mehr vornehmen lassen. Mit dieser Änderung würde Opfern in diesem besonders sensiblen Bereich die Entscheidungshoheit über eine Anzeigeerstattung genommen werden. Viele Opfer sexualisierter Gewalt bräuchten Bedenkzeit um zu entscheiden, ob sie die Übergriffe zur Anzeige bringen wollen. Betroffene müssten bei diesem Prozess unterstützt sowie rechtlich und psychosozial beraten werden. Eine Schulung des gesamten medizinischen Personals zum Thema sexualisierte und häusliche Gewalt sei wesentlich und in allen Ausbildungen zu verankern. Weiters hoffe man sehr, dass die dreistellige Nummer für die Frauenhelpline gegen Gewalt nicht kommt.

Das Gewaltschutzpaket sah unter anderem teils umstrittene Strafverschärfungen, einheitliche Anzeigepflichten für alle Gesundheitsberufe und eine verpflichtende Täter-Beratung bei häuslicher Gewalt vor. Letzteres hätte rund eine Million Euro kosten sollen. Der Beschluss hätte im Herbst im Nationalrat abgesegnet werden sollen. Das Inkrafttreten des Gesetzes war für 1. Jänner 2020 geplant. Am Mittwoch hatte Justizminister Clemens Jabloner aber erklärt, dass das von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition ausgearbeitete Gewaltschutzpaket vorerst nicht kommt. Die Übergangsregierung wolle nicht die mit dieser Strafrechtsreform verbundenen Werte-Entscheidungen treffen.