APA - Austria Presse Agentur

Ghosns Verteidiger legen Beschwerde gegen Inhaftierung ein

Die Verteidigung des in Japan angeklagten ehemaligen Nissan-Chefs Carlos Ghosn hat beim Obersten Gericht Beschwerde gegen die erneute Inhaftierung des 65-Jährigen eingereicht. Das gab das Bezirksgericht am Mittwoch bekannt. Sein Anwalt hatte am Vortag eine Videobotschaft Ghosns veröffentlicht, in der er von einer "Verschwörung" und einem "hinterhältigen Angriff" durch Ex-Kollegen sprach.

Ghosn ist wegen angeblichen Verstoßes gegen Börsenauflagen angeklagt. Zudem soll er private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Überdies wird ihm Missbrauch von Nissan-Geldern zugunsten eines Vertriebspartners im arabischen Oman vorgeworfen.

Am 19. November vergangenen Jahres war Ghosn in Tokio in Untersuchungshaft genommen worden. Er wurde angeklagt und erst nach monatelanger Haft gegen Kaution entlassen. Knapp vier Wochen nach seiner Freilassung wurde er vergangenen Donnerstag erneut in Untersuchungshaft in Tokio genommen. Sein Anwalt sprach von einem ungerechtfertigten Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Es gehe darum, Ghosn unter Druck zu setzen. Das Bezirksgericht entschied, dass die Staatsanwaltschaft Ghosn noch bis zum 14. April festhalten darf. Diese Frist kann jedoch um weitere zehn Tage verlängert werden.