APA - Austria Presse Agentur

Global 2000 bekämpft Notfallzulassung von Neonicotinoiden

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat Rechtsmittel gegen die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gewährten Notfallzulassungen von drei EU-weit verbotenen, für Bienen giftige Neonicotinoide zum Anbau von Zuckerrüben eingelegt. Die Notfallzulassungen würden gegen die EU-Pestizidverordnung Nr. 1107/2009 verstoßen, befand die Organisation am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Wien.

Seit mittlerweile 14 Tagen liegen dem BAES die von Global 2000 eingebrachten Bescheidbeschwerden vor. Darin werde dargelegt, dass die drei Notfallzulassungen vom 1. Februar 2019 für die Saatgutbeizmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamthoxam eine missbräuchliche Umgehung des europäischen Pestizidverbots seien, erklärte Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei Global 2000. Er befürchtete eine "Verschleppungstaktik" der Behörde, die zulasten von Wildbienen, Hummeln und Schmetterlingen gehe. Schließlich laufe die Notfallzulassung mit Ende Mai aus und damit auch das eingebrachte Rechtsmittel.

"Das Bundesamt für Ernährungssicherheit blockiert bis heute eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Notfallzulassungen, da es die Zulassungsbescheide zurückhält und sich weigert, eine Begründung dafür zu liefern", stellte auch Gregor Schamschula, Experte für Umweltrecht am Ökobüro, fest. Damit würde die Behörde eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Notfallzulassungen beim Bundesverwaltungsgericht verzögern, wenn nicht gar verhindern.

Burtscher-Schaden forderte von der zuständigen Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), dafür Sorge zu tragen, dass das BAES die Bescheidbeschwerden weiterleite. Schließlich habe Köstinger das im April 2018 von der EU mit der Zustimmung Österreichs beschlossene Verbot der drei Neonicotinoide damals noch in einer Aussendung unterstützt. Auch Sarah Wiener, EU-Kandidatin der Grünen, appellierte in einer Aussendung an die Ministerin, eine rechtzeitige Überprüfung der Notfallzulassungen zu ermöglichen. "Es ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren, warum in Österreich entschieden wurde, die drei für Bienen extrem gefährlichen Pestizide trotz des EU-Verbots wieder zuzulassen", meinte Wiener und forderte die Verbannung der "Bienengifte".

Voraussetzung für eine Notfallzulassung ist, dass sie sich angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. Dabei muss jedoch immer der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet sein. Das EU-weite Verbot der drei Neonicotinoide resultiere jedoch daher, dass sie unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt hätten, erklärte Burtscher-Schaden. Eine Notfallzulassung sei daher nur möglich, wenn die nationale Zulassungsbehörde neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen oder Risikominderungsmaßnahmen aufbieten könnte, die die Risikobewertung auf EU-Ebene entkräften würden.

Die von der BAES an die EU-Kommission zu erbringende "Benachrichtigung über die Notfallsituation" würde derlei aber nicht aufweisen, meinte Burtscher-Schaden. Viel mehr wecke der Inhalt laut dem Umweltchemiker "ernste Zweifel an der Sorgfalt des Amtes bei der Zulassungsentscheidung und an der wissenschaftlichen Qualität ihrer Argumente". Der einzige in der Benachrichtigung konkret genannte Schädling - der Rüsselkäfer - habe die Anbaufläche der Zuckerrüben in Österreich um 22 Prozent reduziert. Forschung und Erfahrung würden laut Burtscher-Schaden jedoch zeigen, dass ein starkes Auftreten des Rüsselkäfers in einem Jahr nicht die Wahrscheinlichkeit eines starken Auftretens im Folgejahr erhöhe. Zudem bestehe Verdacht zur Annahme, dass erst durch die Neonicotinoide dem Rüsselkäfer ein "Schlaraffenland" geboten werde, da die Pestizide seine Fressfeinde eliminieren würden.

Auch in Frankreich, Großbritannien und Deutschland wurden Anträge auf Notfallzulassungen für neonicotinoide Saatgutbeizmittel für die Zuckerrübe gestellt. Sie wurden abgelehnt. In Schweden hob ein Gericht eine derartige Notfallzulassung auf, nachdem eine Umweltorganisation diese anfocht. In Ungarn, Rumänien, Polen und Bulgarien wurden Notfallzulassungen für Neonicotinoide genehmigt.