Wieder geht es um einen möglichen Zusammenhang von Krebs und Glyphosat: Rechtsanwalt Josef Unterweger, der zuvor schon im Auftrag von Global 2000, PAN Europe, Générations Futures und PAN Germany tätig war, sagte bei der heutigen Online-Pressekonferenz, Bayer würde wie 2019 auch jetzt Studien zurückhalten, die daher negativ eingestuft worden seien. Eine erste Sachverhaltsdarstellung ging im März 2016 bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und wurde zweimal ergänzt (Dezember 2017 sowie Juli 2019). Jeweils ging es um den Verdacht auf schweren Betrug (Paragraf 146 ff StGB). Auch aktuell wird Bayer und einem von dem Konzern angeführten Herstellerkonsortium vorgeworfen, beim Antrag auf Wiederzulassung unvorteilhafte Studien und Daten zu krebserregenden und neurotoxischen Effekten von Glyphosat nicht vorgelegt haben.
Besonders wurde auf eine Studie hingewiesen, eine vom Agrarkonzern Syngenta beauftragte DNT-Studie zu Glyphosat. Auch sie sei den EU-Behörden vorenthalten worden. Laut NGO wurde bei dieser Entwicklungsneurotoxizität-Studie bei Rattenbabys eine "stark eingeschränkte Motorik" festgestellt, wenn ihre Mütter während der Schwangerschaft Glyphosat erhielten haben. Zudem sei die Studie von der US-Umweltbehörde (U.S. EPA) als "akzeptabel für regulatorische Zwecke" eingestuft worden, die Dosen hätten einer von den EU-Behörden als derzeit als sicher eingestuften Menge entsprochen.
Helmut Burtscher, Chemieexperte von Global 2000 sagte, dass die EFSA bestätigt habe, dass die aktuelle Studie vom Antragssteller nicht vorgelegt wurde - wie auch andere bereits publizierte Studien. Auf APA-Nachfrage hieß es ergänzend, dass jedoch teilweise Studien über die öffentliche Konsultation zur Kenntnis gebracht worden seien, die EU-Behörde habe infolge dann bei Syngenta die Übermittlung beantragt.
Die EFSA verwies in einem im Juli publizierten Dossier auf DNT-Studien, hier sei eine Datenlücke für die Antragsteller festgestellt worden, es gelte die Ursache der DNT-Wirkungen zu klären. Jedoch stellte die EFSA auch fest, dass "der zur Bewertung vorgelegten Pestizidformulierung" auf der Basis von Glyphosat keine Hinweise auf akute Toxizität oder Genotoxizität vorlagen. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass Glyphosat als Wirkstoff neurotoxisches Potenzial hat", schrieb die EU-Behörde nach einem Peer-Review nach fast drei Jahren Bewertung von rund 2.400 Studien - was dem zwei- bis vierfachen einer üblichen derartigen Prozedur umfassen würde.
Wenn bei der Befragung der Mitgliedstaaten am 12. bzw. 13 Oktober keine qualifizierte Mehrheit für eine Wiederzulassung von Glyphosat gefunden wird, müsste die EU-Kommission über diese entscheiden. Die NGOs appellieren an alle EU-Mitgliedstaaten mit "Nein" zu stimmen. Österreich wird aufgrund eines Beschlusses, den SPÖ, FPÖ und die Grünen im Jahr 2017 im EU-Unterausschuss des Nationalrates getroffen haben, die mit 15. Dezember auslaufende Genehmigung zu verlängern nicht befürworten.
(S E R V I C E - Sachverhaltsdarstellung: https://go.apa.at/Ayj6ZKBm - EFSA-Dossier: https://go.apa.at/3GF5p02z)