APA - Austria Presse Agentur

Grasser-Prozess behandelt Liechtensteiner Bankgeschäfte

Der 122. Tag im Grasser-Prozess lieferte einmal mehr einen Einblick in die Bankgeschäfte im Fürstentum Liechtenstein Anfang der 2000er-Jahre. "Das Bankgeheimnis war das Asset Liechtensteins", erklärte der Zeuge Christoph W. heute. Dieser wurde bereits den dritten Tag in Folge befragt, er war der Finanzberater des Angeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger.

Für seinen damaliger Arbeitgeber, die Hypo Investment Bank Liechtenstein, habe der Grundsatz gegolten "mit Politikern darf man keine Geschäfte machen" - allerdings nur wenn sie ihre Geschäfte im Inland gemacht haben, lagen die Geschäftstätigkeiten im Ausland war das weniger ein Problem. Weder ein inländisches noch ein ausländisches Problem habe es in der Ukraine und Russland gegeben, so der Zeuge zu Richterin Marion Hohenecker. Mit ungarischen Politikern, die "immer wieder" angefragt hätten, habe es keine Deals gegeben.

Meischberger habe ihm zunächst angegeben, die Millionen aus Zypern stammten aus Immobiliengeschäften in Osteuropa. Erst im Zuge von Meischbergers Selbstanzeige bei der Finanz in Österreich habe er erfahren, dass das Geld von einer Provision bei der Bundeswohnungs-Privatisierung in Österreich stamme, so der Zeuge. Hätte er das vorher gewusst, hätte er das Geschäft mit Meischberger nicht gemacht.

Zu Beginn seiner Befragung räumte W. freimütig ein, dass er nach seiner gestrigen Zeugeneinvernahme noch mit seinem Geschäftspartner, der nächsten Dienstag als Zeuge geladen ist, seine Aussagen besprochen hat. Auch seine Einvernahmen bei den Behörden habe er mit diesem, einem langjährigen Partner, ausführlich diskutiert.

In seiner weiteren Befragung betonte der heutige Zeuge, dass er nie Geschäfte mit dem Erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gemacht habe. Die Anklagebehörde befragte W. dann zu zeitlichen Übereinstimmungen der finanziellen Aktivitäten von Grasser und seinem Trauzeugen Meischberger. Etwa zu einem Kauf Grassers von C-Quadrat-Aktien auf sein Privatkonto, und gleichzeitigem Aktienkauf von C-Quadrat-Aktien vom Konto 400.815. Oder es gab einen Kauf von Magna-Aktien vom Konto 400.815, der zeitlich mit einem Treffen Grassers mit einem Magna-Manager zusammenfällt. Darüber wisse er nichts, er habe die Aktienkauf-Aufträge immer von Meischberger erhalten, so der Zeuge. Die Anklage ordnet das Konto 400.815 Grasser zu, als Kontoinhaber eingetragen ist allerdings Meischberger.

Der Zeuge schilderte heute, wie die Bargeldtransfers an Meischberger funktionierten. Er habe ihm meist in Wien im Hotel am Stephansplatz Bargeld übergeben. Das Geld sei aber manchmal nicht aus Liechtenstein gekommen, sondern von einem anderen Kunden, der damals zur gleichen Zeit Geld auf sein Konto bei der Hypo Liechtenstein in bar einzahlen wollte. Dann habe er nicht Geld von Wien nach Liechtenstein hin- und her-transferiert, sondern das Geld von einem Kunden dann beim nächsten Termin einem anderen Kunden in Wien gleich übergeben.

Die Staatsanwälte präsentierten heute auch ein Mail von Meischberger, das er sich - einen Tag vor seiner Einvernahme durch die Behörden - selbst geschickt hat. Darin hält der Angeklagte unter anderem fest: "warum beim Justiztower mitverdient", "wie kam Geld nach Spanien", "warum nur Kopien, keine Originale".

Zeuge W entlastete im Laufe seiner heutigen Zeugenaussagen den Erstangeklagten Grasser - dem die Staatsanwaltschaft vorwirft beim Verkauf der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Mittelsmann dabei soll Meischberger gewesen sein. Der Zeuge sagte aus, er habe Grasser nie Geld gegeben und habe auch nicht gehört, dass Meischberger Grasser je Geld gegeben habe. "Ich habe nie ein Konto von Grasser eröffnet oder gesehen", so der Zeuge.

Den belastenden Angaben des Angeklagten Peter Hochegger, wonach W. ihm einen Zettel gezeigt habe, dass das Buwog-Geld in Liechtenstein auf drei Konten von Meischberger, Plech und Grasser gehe, widersprach er heute erneut. So etwas hätte er schon deswegen nicht getan, weil er dann das Bankgeheimnis verletzt hätte.

Hingegen belastete er den mitangeklagten Makler Plech, weil er darauf beharrte, dass das Konto "Karin" für ihn immer Plechs Konto gewesen sei. Der Zeuge hatte das Konto eröffnet, als Kontoinhaber ist Plech eingetragen, auch seine Ehefrau und sein Sohn sind am Formular vermerkt. Meischberger taucht am Konto-Formular nicht auf, pocht jedoch darauf, dass "Karin" sein Konto gewesen wäre. Er habe auch das Pseudonym "KARIN" handschriftlich auf das Formular eingetragen.

Nächste Woche Dienstag wird der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Einvernommen wird der Geschäftspartner des diese Woche befragten Zeugen.