APA - Austria Presse Agentur

Grasser-Prozess-Urteil: Freispruch für den Ex-Finanzminister

Im aktuellen Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister wurde das Urteil ausgesprochen. Grasser erhielt einen Freispruch.

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestreiten den Vorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Der Prozess läuft seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bei der Urteilsverkündung durch Richter Michael Tolstiuk ist allerdings die Öffentlichkeit zugelassen. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser wurde bereits am 4. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig.

Grasser-Urteil: Nicht schuldig

Wie "Kurier" berichtet, wurde am späten Montagabend das Urteil verkündet: Freispruch für den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Laut Gericht habe der Politiker also keine Steuern hinterzogen. Auch sein Steuerberater wurde im Prozess freigesprochen.