APA - Austria Presse Agentur

Grasser-Prozess - Zeuge zu Telekom-Zahlungen im ÖVP-Umfeld

Im Grasser-Prozess begibt sich heute der Richtersenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker auf die Spur von Zahlungen der teilstaatlichen Telekom Austria an das Umfeld der ÖVP. Konkret geht es beim ersten Zeugen, einem ehemaligen Mitarbeiter der ÖVP, um Zahlungen der Briefkastenfirma Valora an die Werbeagentur White House, die im Nationalratswahlkampf 2008 für die ÖVP arbeitete.

Über die Firma Valora von Peter Hochegger wurde mit Telekom-Geld der Jugendwahlkampf der ÖVP im Jahr 2008 mit 96.000 Euro finanziert. Die Zahlung wurde schon im Jahr 2012 im parlamentarischen U-Ausschuss behandelt. Die Agentur White House hatte der Valora eine Rechnung über 96.000 Euro für "Kreativ-Leistungen" und anderes gelegt. Tatsächlich handelte es sich dabei um Leistungen für den ÖVP-Jugendwahlkampf. Die ÖVP hat das Geld inzwischen an die Telekom zurückgezahlt.

Zu den Zahlungsflüssen zwischen Valora und White House konnte der Zeuge Markus Keschmann, früher Geschäftsführer der Mediaselect-Agentur, heute keine Angaben machen, er sei damit nicht befasst gewesen. Seine Aufgabe habe darin bestanden, die Rechnungen, die nach dem ÖVP-Wahlkampf 2008 angefallen waren, auf ihre Plausibilität zu prüfen.

Bei den Rechnungen der White House habe es einen plausiblen Zahlungsgrund gegeben, wenn auch ein "Durcheinander", so der Zeuge am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. Er habe sich daher mit einem der nunmehr Angeklagten, dem ehemaligen Leiter der Public Affairs der Telekom und frühere ÖVP-Organisationsreferent Michael F., abgesprochen.

Richterin Marion Hohenecker hielt dem Zeugen dann einen von ihm veranlassten Aktenvermerk vor, in dem damals im November 2008 klargestellt wurde, dass es keine offenen Forderungen von der Agentur White House mehr an die ÖVP gebe. Der Text: "Die ÖVP hat mehr Eigenleistung erbracht, so dass sich der Leistungsumfang von White House um 80.000 Euro verringert hat."

Diesem Aktenvermerk ging ein E-Mail-Wechsel zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten Michael F. voraus, in dem F. offenbar darauf gedrängt hatte, dass in den Aktenvermerk eine Begründung aufgenommen werden müsse. Er habe bei F. den er schon lange kannte und der lange Wahlkampferfahrung bei der ÖVP hatte, nur einen Expertenrat gesucht, so der Zeuge.

Die Befragung dauerte lediglich 45 Minuten, Fragen an den Zeugen hatte nur die Richterin.

Anschließend ergriff der Angeklagte Michael F. das Wort: Er habe auf eine Begründung für den Aktenvermerk nur gepocht, weil es immer wieder langwierige Streitigkeiten mit Werbeagenturen gegeben habe, so der Angeklagte.