APA - Austria Presse Agentur

"Grüner Pass" mit QR-Code, aber ohne Corona-Geimpfte in Betrieb

Der elektronische "Grüne Pass" mittels QR-Code ist seit dem heutigen Donnerstag in Betrieb.

Das teilte das Gesundheitsministerium der APA auf Anfrage mit. Allerdings können die Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes vorerst nur für Genesene und Getestete digital erstellt und abgerufen werden, für Geimpfte wird das erst in einem nächsten Schritt der Fall sein. Wann das möglich wird, steht noch nicht genau fest, es soll aber spätestens mit der EU-Regelung am 1. Juli so weit sein.

Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen "nachgewiesen" oder "nicht nachgewiesen" dargestellt. Das bedeutet, dass eine Infektion mit dem Coronavirus im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war. Mit diesen Begriffen (not detected) folgt Österreich der entsprechenden EU-guid-line. Die Genesungszertifikate enthalten das Datum des ersten positiven Tests sowie das Datum, ab wann das Zertifikat gültig ist bzw. die sechs Monate danach bis zum Ende der Gültigkeit.

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Zertifikate zählen als Eintrittstests

Die Zertifikate zählen innerhalb Österreichs, wie schon in den vergangenen Wochen, weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie, Kultur etc. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig.

Das Gesundheitsministerium bekräftigt, dass die Impfzertifikate im EU-Standard "in einem nächsten Schritt" dazukommen. Ein konkretes Datum wird dazu weiterhin nicht genannt, allerdings soll es spätestens mit der EU-weiten Einführung des "Grünen Passes" so weit sein. Ein digitaler Nachweis der Impfung kann jedoch bereits jetzt mit Handysignatur oder Bürgerkarte aus dem e-Impfpass – unter www.gesundheit.gv.at - erstellt und heruntergeladen werden.

Ab Anfang Juli sollen die Zertifikate auch europaweit lesbar sein und damit das Reisen erleichtern. Für Personen, die sich die Zertifikate im EU-Standard bis Juli nicht selbst mit Handy-Signatur oder BürgerInnenkarte unter gesundheit.gv.at herunterladen können, gibt es alternative Möglichkeiten. Testzertifikate können direkt in den Teststellen, Genesungszertifikate künftig bei einigen Gemeinden, Städten, Bezirksverwaltungsbehörden und ELGA-Ombudsstellen ausgedruckt werden.

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Die Bundesländer und Gemeinden hatten bereits am Mittwoch beklagt, dass die Bezirksämter und die Kommunen nicht rechtzeitig eingebunden worden seien und daher diese Hilfestellung noch nicht leisten könnten. Am Donnerstag erklärten auch die Patientenanwälte, bei denen die ELGA-Ombudsstelle angesiedelt sind, dass sie das nicht schaffen.

Im Ö1-"Morgenjournal" sagte die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz, dass ihre Einrichtungen weder das nötige Personal noch die Kompetenz dazu hätten. Sie forderte das Gesundheitsministerium auf, kompetente Servicestellen einzurichten.

Diese Kritik versuchte das Gesundheitsministerium am Donnerstag zu zerstreuen. Eine Sprecherin des Ressorts erklärte, dass man allen Gemeinden und ELGA-Ombundsstellen Unterstützung angeboten habe. Gleichzeitig verwies das Ressort aber auch darauf, dass es sich bei der Möglichkeit der Gemeinden, Bezirksämter und ELGA-Ombudsstellen zum Ausdruck von Zertifikaten um "eine Kann-Bestimmung und keine Verpflichtung" handle.

"Den Behörden steht es somit frei, diesem Auftrag nachzukommen." Das Gesundheitsministerium betonte aber, dass es mit allen Stellen, die den Bürgerinnen und Bürgern dieses Service bieten wollen, in engem Austausch stehe und sie nach Kräften unterstütze. Außerdem habe man den Gemeinden und ELGA-Ombudsstellen auch entsprechende Handbücher geschickt.