APA - Austria Presse Agentur

Grünes Licht für Kompetenzverschiebung zwischen Ministerien

Die im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung angekündigte Kompetenzverschiebung zwischen den Ministerien ist auf Schiene. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Montag mit Koalitionsmehrheit einer Novelle zum Bundesministeriengesetz zugestimmt. Die SPÖ kritisierte erneut die Zusammenlegung der Agenden für Arbeit und Wirtschaft in einem Ressort. Auch die künftige Rolle des Finanzministeriums im Bereich der Telekom-Regulierung wurde von der Opposition hinterfragt.

Durch die Zusammenlegung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (aus dem Landwirtschaftsressort bekommt es auch die Tourismusagenden, der Zivildienst geht ans Jugendstaatssekretariat im Kanzleramt) wird die Zahl der Ministerien wieder auf zwölf reduziert, zudem bekommen das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt neue Aufgaben übertragen. Begleitend wird auch das ÖIAG-Gesetz adaptiert, um etwaigen Interessenskonflikten durch die künftige Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommarktes vorzubeugen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Nicht mit in das neue Arbeits- und Wirtschaftsministerium übersiedeln die Agenden für Digitalisierung. Sie sind künftig dem Finanzressort zugeordnet. Konkret werden Finanzminister Magnus Brunner und sein Staatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) damit etwa für die Digitalisierungsstrategie der Regierung, den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das ressortübergreifende elektronische Bürgerinformationssystem sowie für das Bundesrechenzentrum zuständig sein. Ebenso gibt das Landwirtschaftsministerium Kompetenzen an das Finanzministerium ab, und zwar nicht nur jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens, sondern auch jene für das Bergwesen.

Da das Finanzministerium im Post- und Telekom-Bereich damit künftig eine Doppelrolle als Eigentümervertreter und Regulator hätte, wird zur Vermeidung von Interessenskonflikten begleitend zum Bundesministeriengesetz das ÖIAG-Gesetz geändert. Demnach sollen die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG ÖBAG künftig von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) ausgeübt werden, wenn es um Angelegenheiten von Unternehmen geht, die der Aufsicht des Finanzministeriums unterliegen. Davon wären nicht nur die Österreichische Post AG bzw. die Telekom Austria betroffen, sondern wohl auch die Casinos Austria. Die NEOS befürchten hier eine EU-Rechtswidrigkeit.

Einen zusätzlichen Aufgabenbereich erhält auch das von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) geführte Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Es soll künftig in die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union eingebunden werden.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. Bis die Kompetenzverschiebungen wirksam werden, wird es allerdings noch etwas dauern. Der Nationalrat hat seine nächsten regulären Sitzungen für Mitte Juni geplant, danach muss sich noch der Bundesrat mit der Novelle befassen.

Auf den Weg gebracht hat der Ausschuss außerdem zwei weitere Gesetzesnovellen, die eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen zum Inhalt haben. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren sowie Beschlüsse diverser Gremien und Organe per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg.