Johann Gudenus (l.) und Heinz-Christian Strache

APA - Austria Presse Agentur

Gudenus: Strache von Anfang an über "Oligarchin" informiert

Der frühere freiheitliche Spitzenpolitiker Johann Gudenus geht auf Konfrontationskurs mit seinem einstigen Parteichef Heinz-Christian Strache, der ebenfalls wegen des Ibiza-Videos zurückgetreten war.

Strache sei von Anfang an über die angebliche Oligarchin informiert gewesen und am Laufenden gehalten worden, sagte Gudenus zur APA. Für Treffen in Wien habe Strache lediglich keine Zeit gehabt."Wenn Strache davon spricht, er hätte keine Ahnung von Absprachen vor dem Treffen auf Ibiza gehabt, dann stimmt das auch so, denn es gab keine Absprachen", meint Gudenus.
"Was er jedoch verdrängt, ist die Tatsache, dass ich ihn über die Existenz der angeblichen Oligarchin und ihr Vorhaben, in Österreich ihr Geld zu investieren, selbstverständlich von Anfang an informiert und am Laufenden gehalten hatte."

Beinahe täglich hätten Personen Gudenus gebeten, sie mit Strache zusammenzubringen, so der ehemalige FPÖ-Klubchef. Bei den mit der angeblichen Oligarchin angedachten Investitionsideen "war dies selbstverständlich, ihn zu unterrichten. Und er wollte solche Leute auch immer kennenlernen". Auch von Treffen in Wien sei Strache informiert gewesen, hätte aber keine Zeit gehabt. Am Abend auf Ibiza habe er darüber gesprochen, bereits über Einiges Bescheid zu wissen.

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Zu Straches Aussagen, er sei über Treffen im Vorfeld nicht informiert gewesen, meint Gudenus: "Ich denke, dass er unter anderem deshalb nicht darüber glücklich ist, dass das Ibiza-Video aufgetaucht ist, weil dann sein falsches Konstrukt, ich hätte an der Falle mitgewirkt, zusammenbricht, und auch er endlich einsehen und zugestehen müsste, dass wir beide in die Falle gelockt wurden."

Nicht weiter kommentieren wollte Gudenus die aufgetauchten Fotos, die ihn beim angeblichen Drogenkonsum zeigen sollen und dass er damit möglicherweise erpresst worden sei. Er verwies abermals auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches und kritisiert die Veröffentlichung des sichergestellten Materials in den Medien. Abermals betont er, dass ein Verfahren gegen ihn auf Grundlage des Suchtmittelgesetzes eingestellt worden sei.