APA - Austria Presse Agentur

Gurgeltest-Anbieter geht gegen Schulausschreibung vor

Der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain geht gegen das bis 6. September laufende Vergabeverfahren der PCR-Coronatests für Österreichs Schulen vor. Die Wettbewerbsausschreibungen der Republik für Ost- und Westösterreich seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, nämlich "Novogenia" und "Covid Fighters", so der Vorwurf. Vom Bundesverwaltungsgericht wird eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt.

Abweichend zur Rahmenvereinbarung für die Tests würden Vorgaben für Sammelbehälter, Abfallfreiheit (z.B. keine Strohhalme) oder auch die Schriftgröße auf der Verwenderinformation gemacht, die diskriminierend und sachlich nicht gerechtfertigt seien. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) habe sich in Medienauftritten auch bereits mit einem entsprechenden Produkt gezeigt, so die Kritik.

"Der gegenständliche neuerliche Aufruf zum Wettbewerb ist eindeutig so gestaltet, dass nur ganz bestimmte (ein bis maximal zwei, offenbar bereits feststehende) Unternehmen aus dem Pool derjenigen, die auf Basis der Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, diese erfüllen können", heißt es in den der APA vorliegenden Schriftsätzen. Die Rede ist von einer "künstlichen Marktverengung".

Dass es sich dabei offenbar um eine bewusste Entscheidung der Auftraggeberin handle, werde durch die mediale Verbreitung deutlich, welche Produkte welcher Hersteller zum Einsatz kommen werden. Zudem laufe die Angebotsfrist noch bis 6. September, zu diesem Tag sollen aber bereits die Tests beginnen.

Wie es in einer Pressemitteilung hieß, gebe es auch Bedenken, ob das Unternehmen Novogenia überhaupt über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung der Tests verfüge. Betont wurde jedenfalls, dass die PCR-Tests an Schulen trotz des rechtlichen Einschreitens dennoch durchgeführt und bis zur Klärung dieser Angelegenheit aus anderen Ausschreibungen bezogen werden könnten. Der Versuch einer juristischen Klärung einer "bedenklichen Ausschreibung" solle nicht auf Kosten der Gesundheit oder Testfrequenz gehen.