APA - Austria Presse Agentur

Härtefallfonds - Antrag für Bauern bei AMA

Für die Härtefälle unter den Bauern ist bei der Agrar Markt Austria (AMA) am Montag die Beantragung eingerichtet worden. Die Antragstellung ist online unter

Für die Härtefälle unter den Bauern ist bei der Agrar Markt Austria (AMA) am Montag die Beantragung eingerichtet worden. Die Antragstellung ist online unter www.eama.at möglich. Die Hilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe speist sich aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds der Regierung, aus dem auch Härtefälle bei Selbstständigen und Co bedient werden.

Die finanziellen Hilfen gegen die Folgen der Coronavirus-Krise zeige, "dass die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern geschätzt wird. Sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Regale voll und die Tische gedeckt bleiben können. Wer der Landwirtschaft hilft, hilft allen Konsumenten", erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ).

Die Kriterien in der ersten Phase des Härtefallfonds sind für Wirtschaft und Landwirtschaft die gleichen. "Wir wissen, dass diese Anforderungen für auch in der Landwirtschaft hart betroffene Betriebe zu eng sind. Wir wollen daher für die nächste Phase flexiblere Regelungen für Zuverdienst und Mehrfachversicherte", forderte Moosbrugger.

Die Soforthilfe aus dem Härtefallfonds soll Betriebe unterstützen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften. Das sind, wie die Landwirtschaftskammer erklärte, Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.

Konkret betrifft das laut LKÖ Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, weiters Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen), aber auch Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase (Soforthilfe) beträgt der Zuschuss bei einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro 500 Euro, bei einem Einheitswert von mehr als 10.000 Euro macht die Unterstützung 1.000 Euro aus. Die Details der zweiten Phase sind noch offen.

Der Bauernbund warnt, dass die Landwirte hart getroffen werden. Neben dem Wegfall der Absatzwege in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung komme es zu Einschränkungen im Lebensmittelexport. Das wirkt sich auf die Rohstoffpreise aus, etwa bei Milch, Rindfleisch oder Schweinefleisch. Hinzu komme, dass durch Grenzschließungen dringend benötigte Arbeitskräfte fernblieben.