APA - Austria Presse Agentur

Haft nach Blendung von Polizei-Heli bei Corona-Demo

Weil er im Zuge einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mit einem leistungsstarken Laserpointer der Klasse 3 gegen einen Polizeihubschrauber gezielt hat, ist ein 33-jähriger Mann am Dienstag in Wien zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er hat am 20. November 2021 die Besatzung derart geblendet, dass auf Instrumentenflug umgeschaltet werden musste, bis das Fluggerät wieder in sichere Bahnen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Rumäne traf sich mit Freunden und seinem Bruder in der Innenstadt, um dort "durch die Menge zu spazieren", an dem Protest habe er nicht teilgenommen. Ein Maßnahmengegner sei er nicht, betonte der 33-Jährige, er sei sogar geimpft. Zu der Großdemonstration waren rund 40.000 Menschen gekommen. "Es gibt ja gemütlichere Orte als eine Corona-Demo", bemerkte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Georg Olschak. "Das stimmt, aber meine Freunde haben es vorgezogen, hinzugehen."

Um 17.05 Uhr kam es zur ersten Helikopter-Blendung. "Zuerst habe ich mit dem Laser gespielt und auf Gebäude gezielt", sagte der Rumäne. "Und dann spaßhalber auch auf den Hubschrauber." Dass es sich um einen so starken Laser handelt - laut Innenministerium sind hier bleibende Augenschäden wahrscheinlich -, habe er nicht gewusst. Er habe das Gerät auf dem Flohmarkt gekauft. Er sei Kranführer und im Winter bei Dunkelheit könne er mithilfe des Geräts seinen Kollegen leichter etwas zeigen. Deshalb hatte er den Laser noch in der Brusttasche seiner Jacke. "Ich hätte ihn nicht mitnehmen sollen an diesem Abend."

Als der Pilot und sein Flight Operator zum ersten Mal geblendet wurden, befand sich der Helikopter auf einer Höhe von rund 2.000 Fuß über dem Parlament. "Das sind rund 500 bis 600 Meter über Grund", berichtete der Pilot. "Sobald das Cockpit getroffen wird, strahlt das überall hin." Er habe nun seinen Blick in das Innere des Fluggeräts gerichtet, damit sich die Augen wieder beruhigen konnten. Der Heli hatte da gerade ein Geschwindigkeit von 40 Knoten, was etwa 80 Stundenkilometern entspricht. Ein Glück, denn "mit der Vorwärtsgeschwindigkeit hatten wir eine gewisse Stabilität." Im Schwebeflug sei der Hubschrauber viel unruhiger.

Die Besatzung nahm mit den Bodeneinheiten Kontakt auf, um den Vorfall zu melden. "Die Herkunft des Lasers kann man recht gut verfolgen und auf zehn Meter eingrenzen", sagte der Pilot. Da sich die Menschenmenge aber zu diesem Zeitpunkt noch bewegt hatte, konnte der Verursacher vorerst nicht ausfindig gemacht werden. Aus Sicherheitsgründen wurde, da es auch schon gedämmert hatte, jegliche Beleuchtung des Hubschraubers ausgeschaltet. Als der Heli um 17.50 Uhr zum Heldenplatz zurückkehrte, kam es zur neuerlichen Blendung. Der Flight Operator, der hinter dem Piloten saß, um den Demonstrationszug zu filmen, schaute scheinbar direkt in das Laserlicht. "Ich hab' gesehen, dass was Grünes daherflackert." Einige Sekunden lang sei ihm die Sicht genommen worden.

Die Blendung sei "bewusst, gezielt und gewollt" gewesen, meinte der Pilot. Auf die Frage des Richters, was passiert, wenn nicht der Kollege, sondern er, der Polizeipilot, direkt in den Laserstrahl geschaut hätte, meinte er: "Ja, dann hätt' ich uns gratuliert. Dann wäre es zum Absturz gekommen. Der Kollege von hinten hätte dann nicht mehr helfen können."

Der Flight Operator konnte über seinen Monitor jedoch rasch den Verursacher am Boden lokalisieren, der sich mittlerweile bei einem Punschstand befand. Als mehrere Beamte auf den 33-Jährigen zukamen, "habe ich mir schon gedacht, dass ich was falsch gemacht habe mit dem Laser", meinte der Angeklagte. Auf die Frage, wer einen Laser hat, gab der Rumäne alles zu. "Ich habe ja gemerkt, dass ich den Piloten störe und habe nicht mehr raufgeleuchtet", meinte der Beschuldigte. "Ja, weil sie acht Minuten später festgenommen wurden", hielt der Richter fest.

"Ich kann mir das nicht erklären, es tut mir sehr, sehr leid. Ich bereue es", sagte der Angeklagte und ich Richtung Besatzung des Polizeihubschraubers: "Ich möchte mich entschuldigen. Es war mir nicht bewusst, dass ich Ihr Leben in Gefahr bringe."

Der 33-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung der Luftfahrt zu zwei Jahren, davon acht Monate unbedingter Haft, verurteilt. Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit und seines Geständnisses lag der Strafrahmen, der zwischen einem und zehn Jahren liegt, im unteren Bereich. Die Strafe gänzlich bedingt auszusprechen, "war aus generalpräventiven Gründen nicht möglich", so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Anderen Tätern sei zu signalisieren, dass das nicht zu tolerieren sei. Denn solche Blendungen würden überhand nehmen, meinte Olschak. Der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.