Corona: Was die Lockerungen ab 22. Juli für den Handel bedeuten

Corona: Was die Lockerungen ab 22. Juli für den Handel bedeuten
Der Handel freut sich über das am Freitag von der Regierung angekündigte Festhalten an den geplanten Öffnungsschritten.

Ab 22. Juli ist eine Lockerung der Maskenpflicht vorgesehen: "Jede Erleichterung hilft dem Handel", sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik zur APA. Die Branche erwartet dadurch einen Umsatzanstieg von 10 Prozent sowie eine Umsatzstabilisierung in den schwächeren Sommermonaten, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA. 

Dass in Supermärkten, Banken, Apotheken, Postgeschäftsstellen und Tankstellen, den sogenannten Betriebsstätten des täglichen Bedarfs, im Unterschied zu allen übrigen Geschäften die MNS-Pflicht bleibt, sei ein Wermutstropfen, aber "verständlich und tragbar, so Trefelik: "Der MNS-Schutz hemmt das Einkaufserlebnis massiv und daher sind die weiteren Lockerungen ein wichtiger nächster Schritt. Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei und mit dem MNS-Schutz in den Betriebsstätten des täglichen Bedarfs versuchen wir das zum Ausdruck zu bringen - ich verstehe zwar die Situation der Mitarbeiter, aber auch die Symbolik dahinter."

Für Handelsverband-Geschäftsführer Will "ist klar, dass man derzeit zwischen Geschäften unterscheiden muss, wo man hingehen muss oder wo man hingehen kann" und daher trage man die Differenzierung aus verständlichen Gründen mit. Der Wegfall der Maskenpflicht sei aufgrund der aktuellen virologischen Situation die logische Konsequenz. Für eine nachhaltige Absicherung dieser Maßnahme brauche es aber eine höhere Durchimpfungsrate und daher fordert der Handelsverband stärkere Anreize, wie Impfgutscheine, um die Durchimpfungsrate weiter zu steigern: "Einen fünften harten Lockdown mit Geschäftsschließungen würden die österreichischen Einzelhändler finanziell nicht überstehen."

Die Gewerkschaft GPA bezeichnete die Differenzierung bei der Maskenpflicht im Handel ab 22. Juli am Freitag auf APA-Anfrage als "weder logisch noch praxistauglich". In Einkaufszentren müsse dann vor jedem Geschäft überlegt werden, welche Regelung es zu beachten gibt, in einem Möbelhaus etwa gibt es keine Vorschriften für den Eintritt, beim Besuch des integrierten Restaurants braucht der Gast aber einen 3G-Nachweis.

Im Lebensmittelhandel arbeiten rund 160.000 Angestellte - davon seien mit 60 bis 70 Prozent schon überdurchschnittlich viele geimpft und daher seien die Regelungen ab 22. Juli nicht nachvollziehbar. "Jene Beschäftigten, die uns seit Beginn der Pandemie mit Produkten des täglichen Bedarfs versorgen und alle Maßnahmen mitgemacht haben, sollen nun auch die letzten sein, die Erleichterungen bekommen - das ist nur Symbolpolitik", sagte die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich. Es brauche eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigten im Handel. Palkovich verwies auf den 1-Meter-Abstand, der gut einzuhalten wäre und alternativ wäre auch ein 3-G Nachweis denkbar.

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