APA - Austria Presse Agentur

Ab Dienstag: Handel muss 2G-Nachweis kontrollieren

Ab Dienstag soll im Handel verstärkt der verpflichtende 2G-Nachweis kontrolliert werden. Es werden dafür auch Armbänder und Stempel in Betracht gezogen.

Montagmittag wartete die Branche aber noch auf die entsprechende Verordnung, wie Handelsobmann Rainer Trefelik zur APA sagte. Vom Verordnungstext werde auch abhängen, ob Geschäfte-übergreifende Initiativen mit Armbändern und Stempeln in Einkaufszentren und Einkaufstraßen möglich sein werden. "Über Nacht" werde dies aber nicht gehen. Laut Entwurf haben die Kontrollen spätestens an der Kassa zu erfolgen.

Die Verordnung soll heute, Montag, vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet werden. Laut einem Entwurf, den die APA am Freitag einsehen konnte, haben Händler und Dienstleistungsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt".

Für dich ausgesucht

Trefelik geht davon aus, dass die Kontrollen von Geschäft zu Geschäft sehr unterschiedlich aussehen werden. Je nach Betriebstyp werde am Eingang, bei der Beratung oder an der Kasse der 2G-Nachweis überprüft werden. Securities vorm Eingang werde es sicher nicht flächendeckend geben. Das könnte sich der Handel auch gar nicht leisten. Wegen ausbleibender Touristen und den Aufrufen zu Homeoffice seien die Kundenfrequenzen trotz Schlussverkaufs derzeit ohnehin sehr schwach, so Trefelik.

Die 2G-Kontrollen im Handel sind Teil der "Aktion scharf" der Regierung. Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht der Kunden durch Geschäftsmitarbeiter. Die Polizei sieht sich dabei als Partner. Die Handelsbranche sieht die Kontrollen auch als finanzielle Herausforderung, die Kontrollpflicht sei aber besser als ein erneuter genereller Lockdown.

Für dich ausgesucht

Schon seit der vierten Coronawelle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten einkaufen. Neu ist nun die Kontrollpflicht für die Handelsbranche. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden.