"Hass im Netz": Rasches Löschen, keine Klarnamenpflicht

Justizministerin Zadic und Kanzleramtsministerin Edtstadler
Online-Plattformen sollen potenziell rechtswidrige Inhalte rascher löschen. Das ist ein Ziel der Regierungsinitiative gegen "Hass im Netz".

Unklar ist allerdings noch, wer von diesen Regeln im Detail betroffen sein wird. Wie Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Montag sagte, soll die Abgrenzung je nach Anzahl der Nutzer erfolgen. Eine Klarnamenpflicht kommt indes nicht. Eine konkrete Zahl nannte Edtstadler, die im Kanzleramt gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema eröffnete, nicht. Die Frage, ob damit auch nichtkommerzielle Plattformen wie die Online-Enzyklopädie Wikipedia von den neuen Regeln erfasst werden könnten, blieb ebenfalls offen.

Klar gestellt wurde von Edtstadler allerdings, dass die Plattformen nicht verpflichtet werden sollen, die Identität ihrer Nutzer zu kennen. Dies hatten insbesondere die Grünen abgelehnt. "Es wird keine Klarnamenpflicht kommen", sagte die ÖVP-Ministerin. Festschreiben will Edtstadler die Verpflichtung zum "unverzüglichen Löschen" klar rechtswidriger Postings. Außerdem sollen die Plattformen Ansprechpartner für Betroffene und Behörden nominieren. Zadic kündigte Regeln an, um Opfern rasch zu ihrem Recht zu verhelfen - etwa durch eine verstärkte Ermittlungspflicht der Behörden.

Konkrete Gesetzentwürfe wollen die Ministerinnen im Sommer vorlegen. Ab welcher Nutzergrenze die neuen Regeln gelten sollen, wollte Edtstadler vor der Gesetzesbegutachtung nicht beantworten. Definitiv von den neuen Regeln ausgenommen werden sollen der Ministerin zufolge aber die Online-Auftritte von kleinen Vereinen. Bezüglich der Online-Foren der Zeitungen betonte sie, dass diese ohnehin dem Medienrecht unterliegen. Allerdings lasse das Medienrecht eine Lücke zu den Plattformbetreibern: "Diese Lücke wollen wir schließen."

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