APA - Austria Presse Agentur

Heckler und Koch muss 3 Millionen Euro Strafe zahlen

Der deutsche Waffenhersteller Heckler und Koch muss zunächst 3 Millionen Euro wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko an die Staatskassa zahlen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Damit wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar 2019 überwiegend rechtskräftig.

Das Stuttgarter Gericht hatte zwar eine Zahlung von 3,7 Mio. Euro angeordnet. Der BGH sah aber bei einem Betrag von 700.000 Euro Klärungsbedarf wegen möglicher Verjährung und muss darüber noch einmal gesondert entscheiden. Inzwischen wurde die Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht geklärt, sodass Heckler und Koch mit einer zusätzlichen Zahlung der rund 700.000 Euro rechnen muss.

Der Waffenhersteller hatte zwischen 2006 und 2009 4.219 Sturmgewehre und weiteres Material an vier Staaten in Mexiko geliefert, die wegen Menschenrechtsverletzungen nicht hätten beliefert werden dürfen. Um die Genehmigung vom deutschen Wirtschaftsministerium zu erhalten, wurden falsche Angaben über den Verbleib der Waffen gemacht. Die erschlichene Ausfuhrgenehmigung wurde 2010 über einen Whistleblower bekannt und von einem Aktivisten angezeigt.

Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der gesamte Erlös aus dem rechtswidrigen Geschäft abzuschöpfen sei, ohne Abzug der Produktionskosten. Heckler und Koch war der Ansicht gewesen, dass das Unternehmen nur 200.000 Euro zahlen müsse und hatte deshalb Revision am BGH eingelegt. Die blieb nun ohne Erfolg. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer betonte, dass der Vorstand von Heckler und Koch in die strafbaren Handlungen zwar selbst nicht verwickelt war, aber für Fehltritte der Mitarbeiter einstehen müsse.

Auch die Verurteilung zweier Mitarbeiter des Unternehmens bestätigte der BGH. Eine ehemalige Sachbearbeiterin und ein Ex-Vertriebsleiter waren wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.